Unterhalt nach der Expat-Ehe

Welches Recht ist anwendbar?

Expats sollten sich für das internationale Familienrecht interessieren. Das zeigt diese Entscheidung des BGH.

Veröffentlicht am: 21.06.2022
Qualifikation: Rechtsanwalt in Hamburg
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Eheliche Gemeinschaften haben immer häufiger einen Auslandsbezug. Das internationale Familienrecht gewinnt dadurch an Bedeutung. Der Bundesgerichtshof musste kürzlich die Frage entscheiden, welches nationale Familienrecht anwendbar ist, wenn sich ein Ehepaar aus beruflichen Gründen für eine befristete Zeit in verschiedenen Ländern aufhält (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - XII ZB 543/20).

Als Expat in Schottland, den Niederlanden und Texas

In dem Fall ging es um die Unterhaltsforderung einer Frau, die von ihrem Mann geschieden war. Nachdem die Familie (mit einer gemeinsamen Tochter) zunächst einige Jahre in Schottland lebte. Nächste berufliche Station des Mannes waren die Niederlande. Dort wurde geheiratet. In der nächsten Station - Texas - folgten dann die Trennung und die Scheidung. Der Mann blieb in Texas und die Frau zog zurück nach Deutschland, wo sie Unterhalt einklagte. Das angerufene AG Karlsruhe und auch das OLG in nächster Instanz, sah hier aber nicht deutsches Familienrecht anwendbar, sondern gemäß Art. 5 des Haager Unterhaltsprotokolls (HUP) texanisches Familienrecht. Begründet wurde das damit, dass der Mann die Anwendung deutschen Rechts gerügt hatte und das texanische Recht wegen des letzten gewöhnlichen Aufenthalts dort eine engere Verbindung zur Ehe aufweise. Die Frau wollte das nicht wahrhaben und rief den BGH an, wo sie schließlich Recht bekam.

Nicht allein der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt entscheidet, sondern eine Gesamtbetrachtung

Der zuständige Senat verwies darauf, dass der Aufenthalt in Texas nicht auf Dauer angelegt sei. Der Ehemann reiste schließlich als "Expat" durch die Welt, dessen Arbeitsvertrag regelmäßig eine Versetzung alle vier Jahre vorsah. Daher könne das Kriterium des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts vorliegend nicht entsprechend ins Gewicht fallen. Bei einer beruflich bedingten regelmäßigen Abfolge jeweils befristeter Aufenthalte in verschiedenen Ländern, so der BGH, komme es auf eine Gesamtabwägung an. Daher solle nun doch das OLG Karlsruhe entscheiden. Inhaltlich ist die Frage zu klären, ob die Frau mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die das Paar in 2017 geschlossen hatte, auf nachehelichen Unterhalt verzichtet hatte. Werde diese Frage verneint, müsse das OLG über die Dauer und Höhe des Unterhaltsanspruchs entscheiden.

Internationale Eheverträge für internationale Ehen

Tatsächlich ist es bei familienrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug regelmäßig von Bedeutung, welches nationale Recht anwendbar ist und welche nationalen Gerichte über die Folgen einer Eheschließung, Trennung oder Scheidung entscheiden. Ein einheitliches Familienrecht gibt es auch in der EU nicht. In der Regel sind heiratswillige Weltenbummler daher gut beraten, sich rechtzeitig über das internationale Familienrecht zu informieren und gegebenenfalls einen Ehevertrag für Ehen mit Auslandsbezug zu vereinbaren, um im Falle einer Scheidung Konflikte zu vermeiden.