Grunderwerbsteuer: Erhöhung oder Freibetrag?
Aktuelle politische Entwicklungen
Die Grunderwerbsteuer hat sich in den letzten Jahren häufig erhöht. Kann der Immobilienkauf mit Freibeträgen steuerlich attraktiver gestaltet werden?
Die meisten Parteien sind sich einig: Der Traum vom Eigenheim soll für die Bürger leichter zu verwirklichen sein. Dabei sollte eigentlich die Grunderwerbsteuer eine wichtige Rolle spielen. Doch wohin geht die Reise bei der Besteuerung des Immobilienkaufs wirklich?
Mehr Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in 2024
Das Handelsblatt berichtete vor einigen Tagen, dass sich die Einnahmen der Länder aus der Grunderwerbsteuer im Zeitraum Januar bis November 2024 um knapp 4 Prozent auf 11,69 Milliarden Euro erhöht haben. Für das Gesamtjahr 2024 werde mit einem Grunderwerbsteuer-Volumen von 12,45 Milliarden Euro gerechnet. Damit liegt die Steuer für den Erwerb von Immobilien etwa gleichauf mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer, deren Volumen im Jahr 2023 11,8 Milliarden Euro betrug.
Steigende Steuersätze für Grunderwerb
Da die Grunderwerbsteuer den Bundesländern zufließt und viele von diesen chronisch knapp bei Kasse sind, gab es bei der Entwicklung der Steuersätze in den letzten Jahren nur eine Richtung, nämlich nach oben. Dieser Trend scheint ungebrochen: In Berlin hat die SPD-Fraktion gerade vorgeschlagen, die Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Damit würde die Steuer in der Hauptstadt von 6 auf 6,5 Prozent steigen. Gleichzeitig wollen die Sozialdemokraten aber auch durch eine Änderung des Steuerrechts die Vermeidung von Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf mittels Share Deals verhindern. Die Bremer Bürgerschaft hat bereits an der Steuerschraube gedreht. In der Hansestadt wurde die Grunderwerbsteuer um einen halben Prozentpunkt auf 5,5 Prozent angehoben. Hierfür erntete der Senat viel Kritik aus verschiedenen Richtungen.
Kommt der Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?
Obwohl die Grunderwerbsteuer Ländersache ist, spielt sie auch in den Wahlprogrammen der Parteien für die Bundestagswahl eine Rolle. Die CDU schlägt in ihrem Programm zum Beispiel vor, dass die Bundesländer “einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro für jedes Kind gewähren können.” Bereits 2023 hatte die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, es den Ländern zu ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen solchen Freibetrag zu gewähren.