Grundbesitzwert statt Einheitswert
Neue Höfeordnung ist in Kraft
Beim landwirtschaftlichen Anerbenrecht dreht sich viel um den Hofeswert. Der wurde jetzt in der Höfeordnung neu geregelt.
Das landwirtschaftliche Erbrecht schlägt ein neues Kapitel auf. Seit dem 1. Januar gilt die neue Fassung der Nordwestdeutschen Höfeordnung, die in den Bundesländern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gilt. Die Reform enthält wichtige Änderungen. Die vielleicht wichtigste ist die Neuregelung des Hofeswertes.
Einheitswert hat ausgedient - nicht nur im Steuerrecht
Ein Wesensmerkmal im Anerbenrecht der Landwirtschaft sind vergleichsweise niedrige Abfindungsansprüche für weichende Erben. Der Hofnachfolger soll nicht durch hohe Pflichtteilsansprüche, wie sie das gewöhnliche Erbrecht bereitstellt, belastet werden. Damit soll eine Zerschlagung des Hofes aufgrund eines Erbfalls verhindert werden.
Bislang wurde für den Hofeswert, aus dem die Abfindungsansprüche berechnet werden, der 1,5-fache Einheitswert zugrundegelegt. Die Einheitswerte wurde jedoch seit 1964 nicht mehr angepasst und lagen daher deutlich unter den tatsächlichen Werten. Entsprechend erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung von Einheitswerten im Bereich der Grundsteuer für verfassungswidrig. Das löste die Grundsteuerreform aus, die den Einheitswert durch den sogenannten Grundsteuerwert ersetzte.
Höfeordnung übernimmt Grundsteuerwert
So ist es nur konsequent, dass auch in der Höfeordnung der Grundsteuerwert den Einheitswert ersetzt. Umstritten war aber, mit welchem Faktor dieser Grundsteuerwert angesetzt werden sollte. Der gefundene Kompromiss in der neuen Höfeordnung regelt, dass der Hofeswert 60 Prozent des Grundsteuerwerts beträgt.
Ziel des Gesetzgebers war es, für eine Orientierung des Hofeswertes am tatsächlichen Wert zu sorgen, ohne den Hofnachfolger übermäßig zu belasten. Die Heranziehung des Grundbesitzwertes ist insoweit sinnvoll, als der Grundbesitzwert bereits für die Berechnung der Grundsteuer erfolgt und somit ohne zusätzlichen Aufwand ermittelt werden kann. Wie belastend die Neuregelung in der Höfeordnung für Hofnachfolger tatsächlich ist, bleibt abzuwarten und lässt sich auch nicht verallgemeinern. Viele Nachfolgeregelungen werden aber sicher in Zukunft “teurer”.