Gestaltungen für Patchworkfamilien

Häufige Familienkonstellation mit komplexen Auswirkungen in verschiedenen Lebens- und Rechtsbereichen

Veröffentlicht am: 09.10.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Häufige Familienkonstellation mit komplexen Auswirkungen in verschiedenen Lebens- und Rechtsbereichen

Ein Beitrag von Sybill Offergeld, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht

Immer mehr Menschen leben in Patchworkfamilien. Das sind Familien, die sich aus zwei Erwachsenen und mindestens einem Kind aus einer früheren Beziehung zusammensetzen. In manchen Konstellationen gibt es auf beiden Seiten Kinder und nicht selten kommen dann noch gemeinsame Kinder hinzu. Was bedeutet diese Art des Zusammenlebens mit meinen Kindern, deinen Kindern, unseren Kindern in rechtlicher Hinsicht? Vor allem: Wie ist für den Todesfall vorzusorgen?

Erbrechtliche Fragestellungen und mögliche Lösungen

Auswirkungen hat das Zusammenleben in Patchworkfamilien nicht nur im Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht, sondern auch im Betreuungsrecht, Steuerrecht und ganz besonders im Erbrecht.

In einer Ehe werden meist übereinstimmende erbrechtliche Regelungen getroffen, vor allem im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder. Partner in einer Patchwork-Situation müssen – selbst wenn sie verheiratet sind – in Bezug auf die Kinder entscheiden, ob nur die leiblichen Kinder erben sollen oder alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, gleichbehandelt werden sollen.

Finanzielle Absicherung der Partnerin bzw. des Partners

Komplex wird es zusätzlich dadurch, dass oft zunächst die oder der überlebende Partner/in finanziell abgesichert sein soll. Dies wird möglich durch die Einsetzung des Partners als Vorerbe und der eigenen Kinder als Nacherben. Auf diese Weise kommen dem überlebenden Partner die Erträge des Nachlasses zu, solange er lebt. Der Nachlass selbst bleibt für die eigenen Kinder erhalten und fällt nicht an die Erben des Vorerben.

Es ist auch möglich, die eigenen Kinder unmittelbar als Erben einzusetzen. Dann kann die Absicherung des überlebenden Teils zum Beispiel durch Wohn- und Nießbrauchrechte erfolgen.

Achtung: Pflichtteilsansprüche

Die mögliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen ist bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügungen in Patchwork-Konstellationen unbedingt zu berücksichtigen. Diese Ansprüche können die Existenz und damit den Familienfrieden gefährden. Im Vorfeld ist es deshalb sinnvoll mit allen Beteiligten die unterschiedlichen Möglichkeiten zu besprechen

Um die Gefahr zu bannen, die von einem Pflichtteil ausgehen kann, bedarf es eines vertraglichen Pflichtteilsverzichts. In einem solchen Vertrag verzichtet der eine Teil auf das Erbe, der andere Teil zur Leistung einer Abfindung. Sind minderjährige Erben an einer solchen Regelung beteiligt, so bedarf es der familiengerichtlichen Genehmigung.

Frühere Verfügungen müssen gegebenenfalls widerrufen werden

Die Mitglieder einer Patchwork-Familie müssen außerdem beachten, dass es möglicherweise noch Verpflichtungen aus zurückliegenden Beziehungen gibt. Wir prüfen mit Ihnen, ob es alte Testamente gibt, die trotz Scheidung noch wirksam sind. Gegebenenfalls ist ein notariell beurkundeter Widerruf notwendig.

Regelung der Vermögenssorge

Zu bedenken ist, dass im Todesfall eines Patchwork-Elternteils der vormalige Partner möglicher Weise auch noch auf andere Weise Zugriff auf die Erbmasse erhält. Oft wird der frühere Partner Alleinsorgeberechtigter und hat damit auch das Recht, die Vermögenssorge auszuüben und die Kinder zu vertreten. Erbt also ein minderjähriges Kind, wird dann von diesem überlebenden Elternteil verwaltet. Das ergibt eine komplizierte Gemengelage, da der aktuelle Partner, bei dem das Kind lebt, sich mit diesem Elternteil auseinandersetzen muss, ob er will oder nicht. Diese Situation lässt sich vermeiden: Testamentarisch kann festgelegt werden, von wem die Vermögenssorge über den Nachlass ausgeübt werden soll. Auf diese Weise lassen sich frühzeitig Konflikte vermeiden.