Fußball nach der Corona-Krise
Bundeskartellamt genehmigt Vermarktungsmodell der DFL für 2021/22
Bundeskartellamt genehmigt Vermarktungsmodell der DFL für 2021/22
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Derzeitige Lage: Kein Bundesliga Fußball in der Corona-Krise
Momentan beherrscht der Corona-Virus sämtliche gesellschaftlichen Bereiche und somit auch die Fußball Bundesliga, die momentan infolge der Corona-Krise zurecht pausiert. Angesichts von fehlenden Einnahmen der Bundesligaklubs aufgrund im Falle des vorzeitigen Abbruchs der Saison ausbleibender TV-Gelder und Sponsoreneinnahmen in Höhe von etwa 750 Millionen Euro, stellt sich die Frage, wann wieder gespielt werden kann, um die Existenz zahlreicher Vereine zu retten und die rechtlichen Auswirkungen in der Corona-Krise zu begrenzen.
DFL berät über Fortsetzung der aktuellen Saison
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) bevorzugt eine einheitliche Lösung der Bundesliga-Klubs beim Neustart des Trainingsbetriebs in der aktuellen Corona-Krise. So soll ein Schreiben an die 36 Profi-Vereine mit der Bitte gegangen sein, mit entsprechendem Mannschaftstraining nicht vor dem 5. April wieder zu beginnen.
Dadurch soll eine Wettbewerbsverzerrung und unlauterer Wettbewerb vermieden werden. Am 31.3.2020 findet dann eine Mitgliederversammlung der DFL wegen der Pandemie statt, die eine Auszeit des Liga-Spielbetriebs bis zum 30. April beschließen dürfte.
Geisterspiele zum Saisonendspurt ?
Die DFL arbeitet währenddessen unter Hochdruck an dem Plan, die noch ausstehenden Spieltage zu einem späteren Zeitpunkt auch ohne Zuschauer im Stadion (sog. „Geisterspiele“) durchzuführen. Hierdurch könnten TV- und Sponsoring-Einnahmen generiert werden und ein sportlicher Saisonabschluss erreicht werden. Ob und ab wann dies genau der Fall sein wird, steht jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Fest steht jedoch, dass die DFL die Vermarktung und Vergabe der TV-Rechte ab der Saison 2021/22 ab dem Sommer durchführen darf, nachdem das Bundeskartellamt dem Vermarktungsmodell der DFL grünes Licht gegeben hat.
TV-Rechte ab 2021/22: Wer kriegt was?
Die DFL hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt zur Berücksichtigung umfangreicher Kriterien bei der Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Fußball-Bundesliga ab der Saison 2021/22 verpflichtet. Vor diesem Hintergrund hat die DFL verschiedene Selbstverpflichtungen, insbesondere ein Alleinerwerbsverbot zu berücksichtigen, um keinen Kartellverstoß zu begehen.
Aus Sicht des Bundeskartellamtes soll auf diese Weise sichergestellt sein, dass nicht ein Bieter (aus dem TV- oder Streaming-Bereich) allein alle Live-Rechte exklusiv erwerben kann, der dann als Monopolist den TV-Zuschauern begegnet. Ein Monopolist hätte nämlich kaum Anreize, die Qualität der Berichterstattung zu verbessern und die Preise stabil zu halten.
DFL-Vermarktung als Wettbewerbsbeschränkung
Die Zentralvermarktung der Medienrechte an den einzelnen Bundesligaspielen durch die DFL stellt grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Nach deutschem und europäischem Kartellrecht kann eine solche Vereinbarung aber vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn damit bestimmte Vorteile einhergehen, für die eine solche Wettbewerbsbeschränkung unerlässlich ist.
Für den Verbraucher entstehen vorliegend tatsächlich zahlreiche Vorteile durch die Zentralvermarktung, sodass sie kartellrechtlich freigestellt werden kann. Ein Vorteil ist zum Beispiel die vereinfachte Organisation des Spielbetriebes der Ligen sowie die Ermöglichung von qualitativ hochwertigen ligabezogenen Produkten wie der Bundesligakonferenz und zeitnahe Highlight-Berichterstattung.
Alleinerwerbsverbot
Das Bundeskartellamt fordert darüber hinaus, dass nicht ein Anbieter allein sämtliche Rechte an allen Spielen exklusiv erwerben darf. Auf diese Weise soll der Wettbewerb zwischen verschiedenen Fernseh- und Streaming- Anbietern hergestellt werden. Im Ergebnis soll es mehr als einen Anbieter geben, der Fußballspiele für die Zuschauer überträgt.
Die DFL vergibt nun für die Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 die Übertragungsrechte im Rahmen einer Auktion für Live-Spiele in vier Paketen (Samstagnachmittag, Samstagabend, Freitag/Sonntag sowie Samstagskonferenz). Diese Pakete umfassen jeweils alle Übertragungswege (Satellit, Kabel, Internet). Hierbei ist ausgeschlossen, dass ein Erwerber alle vier Rechtepakete exklusiv erwirbt (Alleinerwerbsverbot). Es wird spannend zu sehen sein, welche Anbieter sich welche Rechte zu welchem Preis werden sichern können.
Ausblick: Der Fußball nach der Corona-Krise
Hoffentlich kann die laufende Bundesliga-Saison zu Ende durchgeführt werden, sodass auch die nächste Spielzeit mit allen Vereinen im Zeitalter nach Corona beginnen kann und die Vereine zwischenzeitlich nicht Tausende Mitarbeiter entlassen müssen. Die künftigen TV- und Übertragungsgelder aus der DFL-Vermarktung sind eine äußerst wichtige Einnahmequelle für die Vereine. Gut, dass auch das Bundeskartellamt hier „am Ball bleibt“ und den fairen Wettbewerb im Blick hat.
Weitere Informationen zu Sport & DFB aus rechtlicher Perspektive finden Sie hier Fußball, Bundesliga & Recht.