Expertenlob für das neue Sorgerecht

Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter

Veröffentlicht am: 09.04.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Nach der gesetzlichen Neuregelung des Sorgerechtes bei unehelichen Kindern hat nun das Bundesjustizministerium einen Expertenbericht veröffentlicht. Danach seien viele Befürchtungen, die mit der Einführung des vereinfachten Sorgeverfahrens verbunden waren, nicht eingetreten. Vielmehr habe sich die Neuregelung auch in der Praxis bewährt.

Klagende Väter - Ausgangspunkt für Gesetzesänderung

Den Neuregelungen des deutschen Sorgerechtes gingen Rechtsprechungen vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) voraus. In den Verfahren ging es im Kern darum, dass Väter von unehelichen Kindern ihr Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter des Kindes durchsetzen wollten. Familiengerichte in Deutschland hatten bis dato geurteilt, dass der uneheliche Vater das alleinige Sorgerecht gegen den Willen der sorgeberechtigten Mutter nicht erlangen könne. Im Ergebnis sei immer das Einverständnis der Mutter erforderlich. Dagegen hatte ein Vater vor dem BVerfG geklagt und ein anderer vor dem EGMR. Dies bildete den Anstoß für eine nationale Gesetzesänderung.

Mehr Rechte für uneheliche Väter

Sowohl der EGMR, als auch das BVerfG urteilten damals, dass ein nur von der fehlenden Zustimmung der Mutter abhängiger genereller Ausschluss des Vaters von der elterlichen Sorge weder mit der Konvention noch mit dem Grundgesetz vereinbar sei, wenn die Möglichkeit einer individuellen gerichtlichen Überprüfung fehlt.

Im Kern stellten die Entscheidungen klar, dass das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht nur für durch Ehe begründete Beziehungen gilt, sondern auch für de facto-Familien. Zwar könne es grundsätzlich auch Gründe geben, dem Vater eines nichtehelichen Kindes die Teilhabe an der Sorge zu verweigern. Aber ein allgemeiner Ausschluss der gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Übertragung der Sorge auf die Mutter sei nicht verhältnismäßig.

Nunmehr gilt das Prinzip der „negativen Kindeswohlprüfung“

Ausgehend von dieser Rechtsprechung hatte dann der deutsche Gesetzgeber 2013 reagiert und die familienrechtlichen Regelungen zum Sorgerecht neu ausgestaltet. Danach gilt nun folgendes: Wirkt die nichteheliche Mutter an einer beurkundeten Sorgerechtserklärung nicht mit, steht dem Vater die Möglichkeit offen, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Über diesen Antrag wird in einem vereinfachten Verfahren entschieden, denn der Gesetzgeber geht nunmehr davon aus, dass die gemeinsam ausgeübte elterliche Sorge in der Regel dem Wohl des Kindes entspricht.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Vater nicht mehr beweiswürdig ist, sondern dass das Prinzip der „negativen Kindeswohlprüfung“ maßgebend ist. Damit berücksichtigt die Gesetzesänderung insbesondere das Recht des nichtehelichen Vaters auf Familie nach dem europäischen Standard.

Zufriedene Experten

Die dem Bericht zugrundeliegenden Forschungsberichte zeigten laut der Experten, dass das vereinfachte Sorgerechtsverfahren auch in der Praxis handhabbar sei. Einen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf ergebe sich daher laut dem Bericht in naher Zukunft nicht.

In Anbetracht der Tatsache, dass sich die gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens in den vergangenen Jahren mehr und mehr gewandelt und auch Familienmodelle sich verändert haben, erscheinen die Neuregelungen im Sorgerecht eine zeitgemäße Maßnahme zu sein, auf diese Veränderungen zu reagieren. In Zeiten der Gleichberechtigung nichtehelicher Kinder und einem modernen Familienrecht in Sachen Vaterschaft kann das Sorgerecht nicht unangetastet bleiben.