Europäische Reform des Urheberrechts und Datenschutz
Datenschutzrechtliche Risiken bei Einsatz von Uploadfiltern
Datenschutzrechtliche Risiken bei Einsatz von Uploadfiltern
Kürzlich machte die in Brüssel diskutierte Reform des Urheberrechts in der ganzen Europäischen Union Schlagzeilen. Tausende Menschen gingen auf die Straße, um gegen den Gesetzentwurf zu protestieren. Inzwischen hat das Europaparlament dem Entwurf zugestimmt. Dieser birgt aber auch enorme datenschutzrechtliche Risiken. Insbesondere der Einsatz von sogenannten Uploadfiltern stellt eine Gefahr dar.
Die aktuelle Urheberrechtsreform der EU hat es sich zum Ziel gesetzt, die Rechte von Urhebern im Internet zu stärken. Gewerbliche Plattformen wie YouTube oder Facebook sollen künftig haften, wenn sie die unberechtigte Verbreitung geschützter Werke nicht durch geeignete Maßnahmen verhindern.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz warnt vor Konsequenzen der Reform
Der Einsatz von Uploadfiltern ist in dem Gesetzentwurf an keiner Stelle explizit gefordert. Dort ist lediglich von geeigneten technischen Mitteln zur Durchsetzung der neuen urheberechtlichen Vorschriften die Rede. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, warnt dennoch vor erheblichen datenschutzrechtlichen Konsequenzen der Reform. Der Einsatz von Uploadfiltern lasse sich in der praktischen Anwendung letztlich nicht vermeiden. Mit allen potenziellen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen sei schlicht nicht möglich.
Die Uploadfilter bergen neben einer von Aktivisten befürchteten Zensur des Internets noch weitere Risiken. So bestehe nach Ansicht Ulrich Kelbers die Gefahr, dass kleinere Plattformen den Programmieraufwand eines Uploadfilters nicht stemmen können. Daher würden diese Unternehmen höchstwahrscheinlich auf Angebote großer IT-Anbieter zurückgreifen. Vergleichbar sei dies mit den heutzutage schon verwendeten Analysetools. Diese bestehen meist aus Bausteinen von Konzernen wie Facebook, Google oder Amazon.
Konzentration von Daten bei wenigen Anbietern
Uploadfilter bieten die Möglichkeit viele Daten über die Nutzer ganz verschiedener Plattformen zu erheben. Zukünftig werden sich möglicherwiese wenige große Konzerne den Markt der entsprechenden Technik untereinander aufteilen. Ein Oligopol von Anbietern, das über eine weitere Konzentration von Daten verfügt, wäre die logische Folge. Ulrich Kelber fordert, dass der Fokus des Europäischen Gesetzgebers eigentlich darauf ausgelegt werden müsse, genau das Gegenteil zu erreichen.
Handlungsempfehlung der Kommission könnte Abhilfe schaffen
Urhebern muss ein modernes Leistungsschutzrecht geboten werden. Diese Meinung vertritt auch Ulrich Kelber. Nach Ansicht des obersten deutschen Datenschützers darf dieses aber nicht zu Lasten des Datenschutzes der Unionsbürger gehen. Daher müsse die EU darlegen, dass Plattformbetreiber ihrer Verantwortung auch ohne die Verwendung von Uploadfiltern sinnvoll nachkommen können.
In dieser Hinsicht bleibt die angekündigte Handlungsempfehlung der Europäischen Kommission abzuwarten. Wenn diese die erhoffte Abhilfe allerdings nicht schaffen kann, müsste die Urheberrechtsreform nach Ansicht von Ulrich Kelber aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal grundlegend überarbeitet werden.