Erbschaftsteuer 2025
Das dürfen Sie (nicht) erwarten
Das Jahr 2025 kann Bewegung in die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen bringen. Neben der Bundestagswahl stehen auch in Karlsruhe wichtige Entscheidungen an.
2025 ist Bundestagswahl und damit steht auch die Erbschaftsteuer wieder auf dem politischen Prüfstand. In den Wahlprogrammen der Parteien ist von der Abschaffung bis zur Erhöhung wieder alles vertreten. Aber auch das Bundesverfassungsgericht mischt 2025 bei den steuerlichen Regeln für Erbschaften und Schenkungen mit.
Die Parteiprogramme zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ganz rechts in der Parteienlandschaft hat es die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen schwer. Die AfD ist daher ausdrücklich für eine Abschaffung der Erbschaftsteuer. Die FDP scheint sich mit der Steuer arrangiert zu haben und fordert lediglich eine automatische Anpassung der Erbschaftsteuer-Freibeträge bzw. Schenkungsteuer-Freibeträge an die Inflation. Bleiben alle anderen Regelungen gleich, würde das im Ergebnis zu einer Reduzierung des Erbschaftsteueraufkommens führen.
Höhere Freibeträge verspricht auch die CDU/CSU im Wahlprogramm. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund früherer Äußerungen aus der Union ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese auch offen für Eingriffe in die Steuersätze und auch bei den Steuerbefreiungen und -vergünstigungen ist. Offen aussprechen tun das die möglichen Koalitionspartner, nämlich die SPD und die Grünen. Auch hier winken Erhöhungen der Freibeträge. Allerdings sollen im Gegenzug auch große Betriebsvermögen im Ergebnis mehr herangezogen werden. Außerdem stellen sowohl die Union als auch die Grünen und die Sozialdemokraten klar, dass das selbst bewohnte “Familienheim” weiter steuerfrei vererbt werden soll.
Im Entwurf des Wahlprogramms der LINKEN ist nur das “normale” Eigenheim steuerbefreit - was auch immer damit gemeint ist. Der Freibetrag für Erbschaften soll auf 150.000 Euro sinken und der Spitzensteuersatz ab einem Erbe von 3 Mio. Euro auf 60 Prozent steigen. Steuerschlupflöcher will DIE LINKE schließen und im Gegenzug die Zahlungen auf 20 Jahre strecken. Eine Erhöhung des Volumens der Erbschaft- und Schenkungsteuer beabsichtigt auch das BSW. Es will alle vererbten Vermögen oberhalb der Freibeträge gleich besteuern, also auch Betriebsvermögen. Im Ergebnis soll der effektive Steuersatz mit der Höhe der Erbschaft oder Schenkung steigen.
Steuerbefreiungen für Betriebe und Freibeträge zur Prüfung beim Bundesverfassungsgericht
Nicht nur in Berliner Bundestag entscheidet sich die Zukunft der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auch in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht werden 2025 voraussichtlich Weichen gestellt.
Dort liegt eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung, die die Vergünstigungen für Betriebsvermögen zum Gegenstand hat. Zu klären ist, ob die §§ 13a bis 13c und 28a ErbStGErben bzw. Beschenkte von Betriebsvermögen ungerechtfertigt gegenüber Erwerbern von Privatvermögen bevorzugen. In der Kritik steht vor allem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung, die gerade besonders großen Betriebsvermögen zugutekommt.
Außerdem gibt es noch einen Normenkontrollantrag, den die bayerische Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Es geht um die Erbschaftsteuerfreibeträge. Diese gelten in der aktuellen Höhe bereits seit 2009 und wurden seitdem nicht angepasst. Geprüft werden soll, ob das vor dem Hintergrund der inflationsbedingten Preissteigerungen für Vermögenswerte vielleicht verfassungswidrig ist.
Für wen besteht Handlungsbedarf?
Sowohl vermögende Privatpersonen als auch Unternehmer sollten steuerliche Entwicklungen bei ihrer Nachfolgeplanung stets im Blick haben. Keinesfalls dürfen in der Erwartung einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen bei der Erbschaftsteuer jedoch vorschnell Vermögenswerte übertragen werden. Solche Transaktionen sollten niemals allein steuerlich motiviert sein, da hier auch zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Aspekte von Bedeutung sind. Selbst wenn die neue Bundesregierung Überraschungen bringt und das Bundesverfassungsgericht Teile des geltenden Rechts für verfassungswidrig erklärt, wird es voraussichtlich Übergangsfristen geben, die eine sorgfältige und steueroptimierte Gestaltung der Nachfolge ermöglichen.
Video: Erbschaftsteuer-Basics
Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei ROSE & PARTNER erklärt Ihnen in diesem Video die Grundlage des Erbschaftsteuerrechts - in nur 2 Minuten.