Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten

Änderungen durch neues BMF-Schreiben vom 06.03.2025

Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 06.03.2025 sorgt für Verschärfungen in der ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten. Welche Änderungen Sie als Anleger betreffen, lesen Sie hier.

Veröffentlicht am: 24.03.2025
Qualifikation: Steuerberater in Hamburg
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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten erlassen (dieses ersetzt die Vorgängerversion vom 10. Mai 2022). Es ist vor allem relevant für Krypto-Trader oder Anleger, die ihre Einkünfte bislang nicht deklariert haben, da das Schreiben unter anderem die Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten von Steuerpflichtigen verschärft. 

Dieser Beitrag beleuchtet die grundlegenden neuen Inhalte des BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten.

Klarere Dokumentations- und Mitwirkungspflichten

Das BMF-Schreiben regelt nun explizit die Dokumentations- und Mitwirkungspflichten bezüglich Krypto-Transaktionen. Als Belege und Nachweise können demnach Transaktionsübersichten, Wallet-Adressen, Zeitpunkte und Kurse sowie Screenshots der einschlägigen Krypto-Börsen dienen. Solche Nachweise können sowohl im Rahmen des Privatvermögens als auch im Rahmen des Betriebsvermögens vom Finanzamt gefordert werden.

Im Vorgängerschreiben war das zwar bereits angeklungen, aber weniger detailliert. Jetzt ist die Dokumentationspflicht – etwa bei DeFi-/DEX-Geschäften – deutlicher umrissen, was den Finanzämtern mehr Handhabe gibt, fehlende Angaben zu monieren.

Ausdrückliche Erwähnung und Einordnung von DeFi/DEX

Anders als noch 2022 wird nun DeFi (Decentralized Finance) explizit im Schreiben des BMF behandelt. Auch im Kontext von „nicht bzw. falsch erklärten“ Einkünften ist dies besonders relevant, weil das BMF klarmacht, dass dezentralisierte Protokolle regelmäßig Auslandsbezug haben können. Hier ist der Steuerpflichtige gemäß § 90 Abs. 2 AO (Abgabenordnung) im Rahmen der erweiterten Mitwirkungspflichten in der Pflicht, die erforderlichen Informationen selbständig zu beschaffen. 

Das macht es für „Wildcard-User“, die glauben, mit dezentralen Plattformen könne man den Behörden entkommen, risikoreicher: Die Finanzämter können noch konsequenter Daten / Nachweise fordern oder – bei Fehlen – schätzen.

Präzisere Behandlung von (passivem) Staking und Lending

Im neuen Schreiben wird außerdem strenger unterschieden zwischen aktivem Blockerstellen (Forging) und reinem „Stake-Bereitstellen“. Dadurch sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG (passives Staking, Lending) eindeutiger umrissen; das Finanzamt kann sich explizit darauf berufen, wenn solche Einkünfte bisher gar nicht angegeben wurden.

2022 war das „Staking“ noch etwas allgemeiner beschrieben. Die neue Fassung macht die Erfassungspflichten für diese Vorgänge (Gewinnermittlung, Anschaffungszeitpunkt usw.) klarer.

Kein Aufschub mehr durch Unklarheiten

Das alte Schreiben ließ noch mehr Platz für Grauzonen (insbesondere hinsichtlich Staking oder Airdrops). Jetzt sind Airdrops, Hard Forks, Utility/Security Token und Lending allerdings so explizit geregelt, dass etwaige Unwissenheitsargumente (à la „das war mir nicht klar“) nicht mehr greifen dürften. Damit können Finanzämter im Rahmen von (strafrechtlichen) Prüfungen künftig argumentieren, dass seit Veröffentlichung der Neufassung eine hinreichende Klarstellung existiert – und dass Versäumnisse ab jetzt kaum noch zu entschuldigen seien.

Gesetzlich geänderter Freibetrag (1.000 €)

Zwar ist das nur eine Anpassung an die Gesetzeslage, aber für Altfälle relevant: Das BMF-Schreiben nennt ausdrücklich den höheren Freibetrag bei privaten Veräußerungsgeschäften (ab 2023: 1.000 € statt 600 €). Das ändert an sich nichts an der Notwendigkeit, alles offenzulegen, aber die Höhe der nachzuerklärenden Beträge kann sich je nach Jahr ändern.

Höhere Wahrscheinlichkeit von Aufgriffen durch das Finanzamt

Das Schreiben nennt mehr konkrete Kontrollansätze für das Finanzamt (z. B. Nutzung von „Steuerreports“, Dokumentationsformen). Das zeigt, dass die Verwaltung besser weiß, wie sie Krypto-Transaktionen prüfen kann (z. B. mittels CSV-Export, Abgleich von Wallets). Wer also bisher gar nichts erklärt hat, muss wegen dieser Verschärfungen in den Ausführungen schneller damit rechnen, dass das Finanzamt Nachfragen stellt oder eine Außenprüfung veranlasst.

Zusammenfassung der Hauptauswirkungen

Das neue Schreiben bringt einen Zugewinn an Rechtssicherheit, weil es mehr Szenarien beschreibt (z. B. DeFi, Plattform-Staking, Masternodes) und zahlreiche Einzelfragen detaillierter aufgreift. Für die Praxis ergibt sich eine klarere Linie, wann eine Dienstleistung (Einnahme) oder eine bloße Umschichtung (tauschähnlicher Vorgang) vorliegt.

Das BMF-Schreiben bringt präzisere Nachweis- und Dokumentationspflichten mit sich. Gerade bei Nutzung ausländischer oder dezentraler Handelsplätze steigen die Mitwirkungspflichten: Steuerpflichtige müssen plausibel machen, welche Kurse, Wallets und Transaktionen im Spiel waren, da das Finanzamt sonst schätzen kann.

Weiterhin offene Detailfragen

NFTs werden – trotz hoher praktischer Bedeutung – ausdrücklich ausgeklammert. Zu erwarten ist, dass diese in einem zukünftigen Schreiben des BMF aufgegriffen werden. Des Weiteren bleiben die Grenzen zwischen gewerblichen Kryptogeschäften und privater Vermögensverwaltung einzelfallabhängig. Außerdem können manche Konstellationen zu Airdrops und Staking (Zeitpunkt der Erfassung, Bewertung) weiterhin Abgrenzungsprobleme aufwerfen.

Rechtsfolgen für Krypto-Anleger

Die wichtigste Änderung gegenüber 2022 ist, dass das neue BMF-Schreiben nichts grundlegend „Neues“ einführt – wohl aber vieles klärt und präzisiert, was zuvor Graubereich war. Für „wild“ agierende und bisher nicht deklarierende Krypto-User bedeutet das:

  • Die Finanzämter können sich nun unmittelbar auf die detaillierten Passagen zu Staking, Lending, Masternodes, DeFi usw. berufen.

  • Die Nachweis- und Mitwirkungspflichten (Wallet-Tracing, Zeitpunkte, Kursnachweis) sind eindeutiger formuliert und somit bestehen erhöhte Anforderungen an entsprechende Dokumentationen.

  • Damit schwinden Argumente für fehlende oder falsche Angaben („Unklarheit“), und das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung oder einer Schätzung der Einkünfte steigt.

Weitere Informationen zur Besteuerung von Kryptowerten finden Sie hier: Steuerberater Kryptowährung - Bitcoin, Ethereum, Dodgecoin & Co