30.000 Euro für Urheberrechtsverletzung
Teurer Videoclip für das Dalí-Museum in Berlin
Teurer Videoclip für das Dalí-Museum in Berlin
Ein Beitrag von Desiree Szitnick
Das Video geht gerade einmal 31 Sekunden und wurde trotzdem für das Dalí-Museum in Berlin nun zu einem teuren Spaß. Das Museum hat seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Berlin zurückgenommen und muss nun 30.000 Euro an die klagende Dalí-Stiftung zahlen.
Dalí-Stiftung geht gegen Werbevideo vor
Der spanische Künstler Salvador Dalí ist einer der bekanntesten Maler des 20. Jahrhunderts und einer der Hauptvertreter des Surrealismus. Seit fast 10 Jahren zeigt auch das Museum „Dalí – Die Ausstellung am Potsdamer Platz“ hunderte Exponate des Künstlers aus privaten Sammlungen. Nun muss das Museum wegen der Verletzung von Urheberrechten eine saftige Summe Schadensersatz an die nach dem Künstler benannte Stiftung zahlen. Der Grund: Ein 31 Sekunden langes Video auf YouTube.
In dem Video hat das Museum bekannte Werke des Künstlers mit Berliner Sehenswürdigkeiten kombiniert. Es wird beispielsweise die berühmte zerfließende Uhr des Künstlers an der Gedächtniskirche in Berlin gezeigt. Von April 2011 bis März 2015 wurde der Clip auf YouTube rund 28.000 Mal angeklickt. Die Dalí-Stiftung sah darin eine unzulässige Nutzung der Werke des Künstlers und klagte gegen das Museum auf Schadensersatz.
LG München stellt mehrfache Urheberrechtsverletzungen fest
In erster Instanz hatte bereits das Landgericht München eine Verletzung des Urheberrechts an einem geschützten Video bestätigt. Nach Ansicht des Gerichtes handele es sich bei dem Video um ein Werbevideo, welches auf die Ausstellung des Museums aufmerksam machen und möglichst viele Interessierte anlocken sollte. Der Museumsbetreiber hatte noch damit argumentiert, das Video sei als eine Hommage an den Künstler zu sehen. Doch diese Ansicht teilten die Richter in München nicht.
Insgesamt 13 Motive des Künstlers waren in dem Video zu sehen, bei sechs von ihnen nahm das Gericht letztlich eine Urheberrechtsverletzung an. Dafür setzten die Richter eine Schadensersatzsumme von 30.000 Euro fest. Klingt auf den ersten Blick sehr viel, erschien den Richtern unter Berücksichtigung der Anzahl der Urheberrechtsverletzung und der Zeit, die das Video online gewesen war, dennoch angemessen. Doch der Betreiber des Dalí-Museum wollte sich zunächst nicht mit der Entscheidung des Landgerichtes abfinden und legte Berufung gegen das Urteil ein.
Schadensersatzsumme „sehr sehr günstig“
Vor dem Oberlandesgericht München wurde die Berufung vonseiten des Museumsbetreibers nun doch zähneknirschend zurückgenommen. Aus der Schadensersatzsumme von 30.000 Euro folgt pro Kunstwerk und Monat rund 100 Euro für die Verwendung eines Dalí Werkes. Dies erschien auch den Richtern am OLG München „sehr sehr günstig“, sodass sie dem Museum eine Zurücknahme ihrer Berufung nahelegten. Diesen Rat befolgte das Museum schließlich.
Der Geschäftsführer des Museums, Carsten Kollmeier, schien nach der Verhandlung am Oberlandesgericht aber dennoch alles andere als glücklich. „Pro Klick einen Euro – ein teurer Spaß“, so der Geschäftsführer. Er und das Museum könnten das Vorgehen der Stiftung nicht nachvollziehen. Bereits in der Vergangenheit soll es zu Streitigkeiten über Urheberrechte zwischen dem Museum und der Dalí-Stiftung gekommen sein. Dennoch argumentierte das Gericht, sei die Schadensersatzsumme gemessen an der Bekanntheit des Künstlers eine angemessene Summe. Mit der Zurücknahme der Berufung ist das Urteil des Landgerichtes München nun auch rechtskräftig.
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