Der "schlechte" Testamentsvollstrecker - (Teil 1)

Wie sich die Erben gegen den Vollstrecker wehren können

Veröffentlicht am: 31.12.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Wie sich die Erben gegen den Vollstrecker wehren können

Ein Beitrag von Sybill Offergeld, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht in Berlin

Der Erblasser kann in einem Testament die Vollstreckung seines Nachlasses anordnen – die Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat eine große Macht – dagegen ist die Position des Erben eine schwache. Umso wichtiger ist es für den Erben, gegen den Testamentsvollstrecker vorzugehen, wenn dieser pflichtwidrig handelt.

Diese Serie widmet sich den Rechtsschutzmöglichkeiten des Erben und zeigt, dass dafür zwischen den verschiedenen in Betracht kommenden Zeitabschnitten zu differenzieren ist.

Große Macht, viele Aufgaben

Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Testamentsvollstrecker insgesamt eine große Machtfülle, entsprechend aber auch viele Pflichten: So darf und muss er im Grundsatz den Nachlass verwalten, er kann über die Nachlassgegenstände verfügen, er ist in einem gewissen gesetzlichen Rahmen auch berechtigt, Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen. Dem Erben sind für die Zeit der Verwaltung genau diese Rechte entzogen, zwar ist er Rechteinhaber, kann aber im Prinzip die Nachlassgegenstände weder verwalten noch über sie verfügen.

Aus diesem rechtlichen resultiert meist auch ein psychologisches Spannungsverhältnis – es liegt gleichsam in der Natur der Sache. Wichtig ist daher auch persönliche Integrität des Testamentsvollstreckers. So oder so – oft kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem Erben über die Reichweite und den Inhalt der Pflichten des Testamentsvollstreckers.  Zunächst wollen wir uns daher Pflichtenkreis des Testamentsvollstreckers ansehen. In den nächsten Beiträgen nach werden dann die Rechtsschutzmöglichkeiten des Erben behandelt, wenn die beschriebenen Pflichten verletzte werden.

Gesetzliche Pflichten des Testamentsvollstreckers

Umfang und Pflichten des Testamentsvollstreckers  können verschieden sein. Der Pflichtenkreis wiederum bestimmt sich primär nach relevanten Vorgaben des Erblassers soweit es an solchen fehlt, ist die gesetzliche Regelung einschlägig, deren Konkretisierung wiederum nur im Einzelfall erfolgen kann.

Das Gesetz gibt dem Testamentsvollstrecker eine freie Stellung gegenüber dem Erben und daher umfangreiche Befugnisse. So legt es zugrunde, dass dem Testamentsvollstrecker im Grundsatz – in Ermangelung anderweitiger testamentarischer Bestimmung – die Verwaltung des gesamten Nachlasses obliegt. Er ist berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen und Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen. Das alles muss im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung geschehen, zu der Testamentsvollstrecker immer verpflichtet ist. Von dieser Pflicht kann der Testamentsvollstrecker nicht entbunden werden und der Erbe kann sie einklagen.

Doch auch hier sind gegebenenfalls die Anordnungen des Erblassers zu beachten. Im Grundsatz hat der Testamentsvollstrecker das sogenannte objektive Nachlassinteresse zu beachten, dieses wiederum hat er nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen. Allgemein lässt sich sagen, dass er das Vermögen zu sichern, zu erhalten und zu mehren hat; Verluste gilt es zu vermeiden und es ist alles zu unterlassen, was sich für den Erben oder etwaige Vermächtnisnehmer nachteilig darstellen könnte. Dabei hängen die konkreten Anforderungen naturgemäß vom Einzelfall ab.

Vorgaben des Erblassers

Der Erblasser kann dem Vollstrecker Vorgaben zur Führung seines Amtes machen. Stets erforderlich ist, dass solche in Form einer wirksamen Verfügung von Todes wegen, also entweder in einem Testament oder einem Erbvertrag erfolgen.

Nun haben wir die Grundsätze kennengelernt. In den nächsten Folgen werden wir die Pflichten näher beleuchten und sodann verstehen, wie sie verletzt werden können; und schließlich befassen wir uns damit, welche Rechte dem Erben bei Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers zustehen und wie er seien rechte durchsetzen kann.