Das neue Schweizer Erbrecht (Teil 1)

Es lebe das Konkubinat

Seit Anfang 2023 müssen Eltern bei der Erbfolge nach Schweizer Erbrecht nicht mehr berücksichtigt werden.

Veröffentlicht am: 24.01.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt in Hamburg
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Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein neues Erbrecht. Betroffen davon sind auch die mehr als 300.000 Deutschen, die dauerhaft im Nachbarland leben. Dort wird nämlich bei der Frage, nach welchem Erbrecht man beerbt wird ebenso auf Wohnsitz bzw. den Aufenthalt angeknüpft, wie das auch in der EU inzwischen Standard ist.

Pflichtteil der Eltern entfällt

Bemerkenswert ist vor allem der Wegfall des Pflichtteils der Eltern. Hierdurch soll faktisch die Rechte von Ehegatten sowie von Konkubinatspartnerinnen und -partner (ja, so nennen die Schweizer die nichtverheirateten Lebensgefährten) gestärkt werden. Bisher waren die Eltern gesetzliche Erben und auch pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser (der in der Schweiz übrigens „Erbschaftshinterlassender“ heißt), keine Kinder hinterlässt.

Nun kann man etwa seinem Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen, ohne dass dieser durch Pflichtteilsansprüche der Eltern in Schwierigkeiten gerät. Man braucht wenig Fantasie, um zu erahnen, dass diese Neuregelung mehr der Lebenswirklichkeit von Paaren bzw. Familien entspricht als das bisherige Erbrecht.

Zieht der deutsche Gesetzgeber nach?

Das Problem des Elternpflichtteils gibt es auch in Deutschland. Und da auch hierzulande immer mehr Menschen uralt werden und gelegentlich ihre eigenen Kinder überleben, die wiederum keine eigenen Kinder hinterlassen ist das Thema auch nicht nur theoretisch.

Wer schon mal bei einem Erbrechts-Vortrag eines Anwalts aufmerksam zugehört hat, kennt sicher das skizzierte Horror-Szenario, in dem sich der Ehegatte ohne Testament in einer Erbengemeinschaft mit den Schwiegereltern wiederfindet und am Ende die Ehegattenimmobilie unter den Hammer kommt. Diese Anekdoten würden wohl der Vergangenheit angehören, wenn auch in Deutschland das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht der Eltern reduziert oder ganz abgeschafft würde. Faktisch findet eine Enterbung der Eltern in den in hierzulande üblichen Berliner Ehegattentestamenten ohnehin regelmäßig statt.