Das Jahr der Kontrolle im Datenschutzrecht steht an

Behörden kündigen verschärfte DSGVO-Sanktionen an

Veröffentlicht am: 28.02.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Behörden kündigen verschärfte DSGVO-Sanktionen an

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde am 25. Mai 2018 wirksam. Mit der Verordnung verfolgt der europäische Gesetzgeber das Ziel, ein einheitliches Datenschutzniveau in der gesamten europäischen Union herbeizuführen. Bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften sieht die DSGVO hohe Bußgelder vor. Dennoch kommt eine aktuelle Studie zu dem Ergebnis, dass viele deutsche Unternehmen der Umsetzung und Einhaltung der DSGVO nicht nachkommen.   

In manchen Branchen stagniert die Umsetzung der DSGVO besonders

Die Datenschutzgrundverordnung stärkt primär die Rechte der von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen. Die EU verbessert die informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen. Für Unternehmen bringt die DSGVO vor allem neue Pflichten mit sich. Dies bedeutet für die Firmen Mehrarbeit und Mehrkosten. Es müssen Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen werden, Datenschutzfolgeabschätzungen durchgeführt oder auch Datenschutzbeauftrage bestellt werden.

Laut einer aktuellen Studie des Marktforschungsunternehmens techconsult aus Kassel nehmen viele Unternehmen die Umsetzung der neuen Regularien nicht ernst genug. Obwohl vor Inkrafttreten der DSGVO die hohen Bußgelder und Sanktionen, die mit einem Datenschutzverstoß einhergehen können und drohende Abmahnungen für Aufregung sorgten, haben 27 % aller Handelsunternehmen noch nicht mit der Umsetzung begonnen. Bei Industrieunternehmen liegt dieser Anteil bei 21 %. In der öffentlichen Verwaltung geben 37 % der befragten Stellen an, dass sie noch mindestens 6 Monate für die Anpassung ihrer internen Prozesse benötigen.

Stefan Brink kündigt für 2019 verschärfte Kontrollen an

Kürzlich stellte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Stefan Brink, für das Jahr 2019 strengere Kontrollen und Untersuchungen in Aussicht. Die Behörde will auf Unternehmen, die besonders sensible Daten verarbeiten, besonderes Augenmerk legen. Auch Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Twitter sollen strenger inspiziert werden. Dass aber nicht nur die großen Player, sondern auch kleine Unternehmen durchaus im Fokus stehen, zeigt ein aktueller Fall aus Hamburg, bei dem ein Bußgeld von 5.000 Euro gegen einen Versanddienstleister verhängt wurde.

Die DSGVO-Kontrollen seien laut Brink auch ohne die Zustimmung der Unternehmen möglich. Seine Behörde habe staatsanwaltliche Befugnisse und werde diese auch nutzen, stellte der Datenschützer unmissverständlich klar. Der Landesbeauftragte ist persönlich ein großer Befürworter der DSGVO. Im Jahr 2018 hatte seine Behörde noch darauf gebaut, Unternehmen und Vereine bei der Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu unterstützen. In diesem Jahr sollen Bußgelder strenger eingetrieben werden. Im schlimmsten Fall kann dies eine persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen bedeuten.

Fazit – Unternehmen sollten die Einhaltung der DSGVO ernstnehmen

Falls Sie als Unternehmer mit der DSGVO-konformen Umstellung Ihrer internen Prozesse hinterherhinken, sollten Sie diese nun endgültig nicht mehr „auf die leichte Schulter nehmen“. Die DSGVO sieht Sanktionen in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Die Ankündigungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz sollten ernst genommen werden. Daher gilt es, Datenschutzverstöße in Zukunft unbedingt zu vermeiden.