Bundesverfassungsgericht zur Grunderwerbsteuer

Ersatzbemessungsgrundlage verfassungswidrig

Veröffentlicht am: 20.07.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Nicht nur die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ist verfassungswidrig. Auch die Grunderwerbsteuer hat der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht standgehalten.

In einem aktuellen Beschluss vom 23.06.2015 (1 BvL 13/11; 1 BvL 14/11) rügten die obersten Richter, dass die Regelung zur Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar sei. Im Normalfall richtet sich die Grunderwerbsteuer nach dem Kaufpreis. Es gibt jedoch grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge, bei denen es keinen Kaufpreis als Gegenleistung für die Übertragung der Immobilie gibt. Das gilt z.B. für die Übertragung einer Gesellschaft, in deren Vermögen u.a. auch Grundstücke sind. In derartigen Fällen ohne Grundstückskaufpreis bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG, dass die Bewertungsregeln des Bewertungsgesetzes anwendbar seien. Diese Bewertungsregeln, z.B. das vereinfachte Ertragswertverfahren für bebaute Grundstücke, führt aber zu Steuerwerten, die zum Teil deutlich unter den tatsächlichen Verkehrswerten liegen. Die betroffenen Steuerschuldner stehen damit besser als gewöhnliche Käufer von Immobilien, bei denen der maßgebliche Kaufpreis regelmäßig auch dem wirklichen Wert des Objekts entsprechen dürfte.

Hintergrund

Die Grunderwerbsteuer spielt in unserer Beratungspraxis im Dezernat "Immobilien und Steuern" immer wieder eine wichtige Rolle. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Gestaltungen und Umstrukturierungen von Gesellschaften – seien es vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften oder gewerbliche Unternehmen. Auch aus diesem Grund verfolgen wir stets mit besonderem Interesse die Entwicklungen im Bereich der Grunderwerbsteuer. Neben dem Bundesverfassungsgericht hat kürzlich auch der Bundesfinanzhof zur Grunderwerbsteuer geurteilt und die bisherige Rechtsprechung im Zusammenhang mit Erbbaugrundstücken geändert. Auch auf politischer Ebene kommen gelegentlich Neuigkeiten zur Grunderwerbsteuer – meist in Form von Erhöhungen des Steuersatzes. Unlängst hatte Brandenburg die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent erhöht und liegt nun deutlich vor den Stadtstaaten Berlin und Hamburg und den „Schlusslichtern“ Bayern und Sachsen.