Besserer Schutz von Geschäftsgeheimnissen?

Bundesregierung will sowohl Betriebs-Know-How als auch Whistleblower schützen

Veröffentlicht am: 07.08.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Bundesregierung will sowohl Betriebs-Know-How als auch Whistleblower schützen

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Die Bundesregierung hat einen vorgelegten Gesetzesentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen. In Zukunft sollen Unternehmen besser vor Offenlegung von Daten, vor rechtswidriger Nutzung von internen Informationen und Datendiebstahl geschützt werden.

Europa wieder einmal Vorreiter

Bundesjustizministerin Katarina Barley von der SPD hat den Gesetzesentwurf vorgelegt. Er geht auf eine europäische Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zurück und soll in Zukunft einen in Europa einheitlichen und weitreichenderen Schutz für Unternehmen und deren Betriebsgeheimnisse bieten. Zudem sollen erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern und Journalisten geschaffen werden.

In diesem Bereich gab es in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen. Die Skandale um Edward Snowden, die Enthüllungsplattform Wikileaks und Offenlegungen durch andere Whistleblower hat die Gerichte vor die Frage gestellt, wie mit solchen Angriffen auf Unternehmensinteressen rechtlich umzugehen ist. Nun sollen dafür einheitliche Regelungen geschaffen werden.

Verbesserter Schutz für beide Seiten

Unternehmen sollen in Zukunft bei unerlaubter Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz geltend machen können. Zwar gibt es auch jetzt schon die Möglichkeit, solche Ansprüche geltend zu machen. Dennoch soll laut Bundesregierung mit der Neuregelung der Schutz weiter verbessert und bisherige Gesetzeslücken geschlossen werden.

Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor Offenlegung bei einem gerichtlichen Verfahren soll künftig verbessert werden. Konkret sollen bestimmte Informationen als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden können und dadurch der Personenkreis begrenzt werden, der Zugang zu diesen Informationen erhält. Es soll also verhindert werden, dass allein aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens Unternehmensinteressen empfindlich berührt werden können. Auf der anderen Seite sollen aber nicht nur Unternehmen durch das neue Gesetz profitieren.

Auch Journalisten und Whistleblower sollen durch die Neuregelungen geschützt werden. Handlungen, bei denen es um die Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit oder um die Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen der Unternehmen geht, sollen nicht rechtswidrig und damit von Ansprüchen der Unternehmen ausgenommen sein. Damit soll letztlich auch dem Informationsinteresse der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Das Gesetz soll nicht dazu dienen, dass Unternehmen in Zukunft jede Art von Betriebsgeheimnissen vor der Öffentlichkeit verschleiern können.

Know-How-Schutz für Unternehmen

Datendiebstahl und Wirtschaftsspionage ist für viele deutsche Unternehmen ein ernsthaftes Problem. Nicht nur Verbraucher, sondern auch Betriebe benötigen Datenschutz. Sowohl nur durch externe Angriffe von außen, als auch bei interner Weitergabe von Informationen besteht für Unternehmen immer eine große wirtschaftliche Gefahr. Das Bundesinnenministerium schätzt den Schaden, der jährlich durch Wirtschaftsspionage in Deutschland entsteht, auf 50 Milliarden Euro. Daher verwundert es auch nicht, dass Unternehmen Interesse daran haben, ihre Informationen und Daten besser zu schützen.

Das neue Gesetz könnte dabei einen wichtigen Schritt für den Know-How-Schutz bedeuten. Zwar können Unternehmen schon jetzt präventive Maßnahmen ergreifen, um die Weitergabe von Daten durch interne Mitarbeiter zu verhindern, indem sie eine Vertragsstrafe für die unberechtigte Weitergabe von Daten bereits im Arbeitsvertrag bzw. Gesellschaftsvertrag vereinbaren. Dabei ist es recht einfach, digitalen Spuren mit großer Genauigkeit nachzugehen und so den Täter zu identifizieren. Eine rechtliche Verfolgung ist damit gar nicht so unwahrscheinlich, wie vielleicht so manch einer glaubt. Aber mit der Neuregelung soll die Geltendmachung von Ansprüchen dennoch weiter verbessert werden.

In jedem Fall ist es für Unternehmen lohnenswert sich mit der Frage des präventiven Schutzes der eigenen Daten und Informationen näher zu beschäftigen und mögliche Schutzvorkehrungen auszunutzen.