Adoption eines getrennt lebenden Paares

Gefahr für das Kindeswohl?

Auch getrennte Paare können ihren Kindern ein glückliches Familienleben ermöglichen und sind daher nicht von einer Adoption ausgeschlossen.

Veröffentlicht am: 21.11.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt & Mediator
Lesedauer:

Der Kinderwunsch reift meistens nur bei Paaren mit intakter Beziehung. Das Oberlandesgericht Schleswig musste nun aber über einen Adoptionsantrag entscheiden, bei dem das antragstellende Ehepaar in Trennung lebte. Eine zentrale Rolle spielte dabei das Kindeswohl (OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 8 UF 124/23).

Lesbisches Ehepaar frisch getrennt

Das lesbische Paar, das den Adoptionsantrag stellte, war verheiratet und hatte bereits ein gemeinsames eigenes Kind. Sie wollten nun ein weiteres Kind adoptieren, dass bereits seit einem Jahr als Baby in Adoptionspflege bei ihnen lebte. Während des Adoptionsverfahrens trennte sich das Paar, verfolgte den Antrag jedoch weiter. Das Familienleben hatten sie so geregelt, dass die Kinder bei einer der Mütter lebten und ihre Ex-Partnerin ein großzügiges Umgangsrecht hatte. Das Familiengericht Ahrensburg lehnt die Kindesannahme ab, weil es aufgrund der Trennung der Eltern das Kindeswohl gefährdet sah. Der Vorgang landete daraufhin beim OLG Schleswig.

Bestand der Ehe keine zwingende Voraussetzung für eine Adoption

Auch beim OLG wertete man die Trennung der Antragsteller als problematisch. Das Gericht sah darin jedoch nicht von vornherein einen Ausschließungsgrund für die Adoption. § 1741 BGB, die zentrale Vorschrift im Adoptionsrecht, stellt auf das Kindeswohl und auf ein Eltern-Kind-Verhältnis ab. Die Beziehungsstatus der Antragsteller sei bei einer gemeinschaftlichen Adoption zwar ein wichtiger Faktor bei der Bewertung für das Kindeswohl, aber nicht der allein entscheidende.

Die Gesamtabwägung bei der Annahme von Kindern

Vielmehr müsse eine Gesamtabwägung vorgenommen werden. Art. 8 Abs. 2 des Europäischen Adoptionsübereinkommens nennt als Ziel der Adoption, Kindern ein beständiges und ausgeglichenes Zuhause zu verschaffen. Daher würdigte das OLG Schleswig auch die wirtschaftliche Position und die gute Bindung zwischen den Adoptivkindern und allen weiteren Familienmitliedern ein. Außerdem würden die Eltern sehr pragmatisch mit der familiären Situation umgehen. Eine Gefährdung des Kindeswohls sei daher nicht zu befürchten und der Weg zur Adoption somit frei.

Glücklich getrennte Familie?

Die Entscheidung des Gerichts ist zu begrüßen. Die Trennung der Eltern von minderjährigen Kindern ist stets eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Dennoch schaffen es viele Familien, auch dann noch ein gutes Miteinander zu leben - oft sogar besser als vor der Trennung. Wie schön ein Zuhause für Kinder ist, darf also nicht allein vom Beziehungsstatus der Eltern abhängen. Diese müssen im Adoptionsverfahren also zumindest die Chance haben, darzulegen, dass sie trotz Trennung, ein geborgenes familiäres Umfeld bieten.