ROSE & PARTNER-Stiftung

Die ROSE & PARTNER-Stiftung ist eine gemeinnützige Treuhandstiftung, die Kinder und Jungendliche unterstützt. Träger der Stiftung ist die Kanzlei ROSE & PARTNER.

Idee & Stiftungszweck

Die ROSE & PARTNER-Stiftung wurde von den Partnern der Kanzlei ROSE & PARTNER ins Leben gerufen. Da wir als Kanzlei für Stiftungsrecht Stifter und Organe von Stiftungen beraten, haben wir eine eigene Stiftung gegründet, um

  • eine zeitgemäßes effizientes Modell für eine Treuhandstiftung mit niedrigem Kapitalstock zu entwerfen,
  • eigene Erfahrungen im Stiftungsmanagement zu sammeln,
  • Teile unseres gemeinnützigen Engagements in einem gemeinschaftlichen Projekt zu bündeln

Satzungsgemäßer Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung und Bildung. Konkret soll dieser Zweck vor allem durch zwei Maßnahmenstränge verwirklicht werden:

  1. Unterstützung von Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen durch die Zurverfügungstellung von IT-Hard- und Software oder entsprechender zweckgebundener finanzieller Mittel. 9 von 10 Kindern zwischen 6 und 13 Jahren stehen Computer und Internet zur Verfügung (DIE ZEIT, 08.09.11). Wer dagegen keinen Zugang zu diesen Technologien hat, dem drohen private und irgendwann auch berufliche Nachteile. Sozial schwachen Familien fehlt aber häufig das erforderliche Geld und manchmal auch das Interesse. Wir wollen daher Kindern und Jugendlichen mit wirtschaftlich schwierigem Umfeld Zugang zur Technik bieten, damit auch diese alle Lebenschancen haben.
  2. Vermittlung von Kompetenz im Umgang mit IT und dem Internet, insbesondere Aufklärung im Bereich Internetrecht, Datenschutz, Urheberrecht etc. Kinder und Jugendliche sollen hierdurch vor allem in die Lage versetzt werden, Gefahren - z.B. im Internet - zu erkennen und auch eigenes Verhalten einordnen zu können (z.B. Mobbing, Stalking). Hier wollen wir auch rechtliche Kompetenz vermitteln.

Gemeinnützigkeit & Finanzierung

Die ROSE & PARTNER-Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Eine entsprechende Bescheinigung wurde vom Finanzamt Hamburg-Nord erteilt. Die Stiftung finanziert sich aus den Kanzlei-Einnahmen der Stifter. Alle beteiligten Personen arbeiten ehrenamtlich und es fallen auch keine Verwaltungskosten für Miete, Bürobedarf etc. an. So können die Stiftungsmittel ausschließlich in die gemeinnützigen Projekte fließen.

Weitere Informationen zu Treuhandstiftungen und Unternehmensstiftungen finden Sie hier: