Wie MiCAR & FinmadiG die Zukunft der Finanzmärkte gestalten

Anlegerschutz in der EU wird gestärkt

Der Markt für Kryptowerte wird in der EU zukünftig durch die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) geregelt. Deren wesentliche Aspekte sowie die neuesten Entwicklungen in Bezug auf das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FinmadiG) werden in diesem Beitrag beleuchtet.

Veröffentlicht am: 28.05.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt in Hamburg und Frankfurt am Main
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Die Regulierung von Kryptowerten nimmt in Europa zunehmend an Fahrt auf. Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) schafft die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen, der sowohl Innovationen fördern als auch Anlegerschutz gewährleisten soll. Diese neue Regelung hat weitreichende Folgen für Emittenten, Dienstleister und Investoren im Bereich der Kryptowährungen. In diesem Blogbeitrag werden die wesentlichen Aspekte der MiCAR und des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FinmadiG) erläutert und die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Kryptoregulierung skizziert.

MiCAR und FinmadiG

Die MiCAR wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, die Fragmentierung des Marktes für Kryptowerte zu beseitigen und einen harmonisierten rechtlichen Rahmen innerhalb der EU zu schaffen. Das FinmadiG ergänzt diese Regelung auf nationaler Ebene in Deutschland, indem es zusätzliche Anforderungen an die Integrität und Transparenz des Finanzmarktes stellt. Gemeinsam bilden MiCAR und FinmadiG die Grundlage für die Aufsicht und Regulierung des Krypto-Sektors in der EU.

Arten von regulierten Token

Unter der MiCAR werden verschiedene Arten von Kryptowerten reguliert, die jeweils spezifische Anforderungen und Regelungen erfüllen müssen:

  • Vermögenswertreferenzierte Token (Asset-Referenced-Token, ART): Diese Token beziehen ihren Wert aus einer oder mehreren Referenzwerten, wie z.B. Währungen oder Rohstoffen.
  • E-Geld-Token (Electronic Money Token, EMT): Diese Token sind digitale Darstellungen von E-Geld und sollen den Wert einer offiziellen Währung widerspiegeln.
  • Andere Kryptowerte: Alle übrigen Kryptowährungen, die weder ART noch EMT sind und nicht unter andere spezifische Finanzregulierungen fallen, werden ebenfalls durch MiCAR erfasst.

Wenn Token künftig sowohl als Vermögensanlagen als auch als MiCAR-Kryptowerte klassifiziert werden, wird die MiCAR Vorrang vor dem VermAnlG haben. Dies bedeutet, dass für die Emission solcher Token kein Vermögensanlagen-Prospekt erforderlich ist. Stattdessen reicht ein MiCAR-Whitepaper aus, und die Token können im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum angeboten werden. Das White Paper muss dafür in der jeweiligen Landessprache vorgelegt werden oder in einer „international gebräuchlichen“ Sprache, also jedenfalls in Englisch.

Erlaubnis White Paper statt Prospekt

Eine der bedeutendsten Neuerungen der MiCAR ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines White Papers anstelle eines Prospekts. Dieses White Paper muss detaillierte Informationen über den Emittenten, die Token und das Projekt enthalten und von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Diese Regelung erhöht die Transparenz und den Anlegerschutz, indem sie sicherstellt, dass potenzielle Investoren umfassend über die Risiken und Chancen informiert sind. Darüber hinaus müssen Emittenten und Dienstleister strenge Anforderungen an die Geschäftspraktiken, Eigenkapitalausstattung und die organisatorische Struktur erfüllen.

Für das öffentliche Angebot oder die Zulassung von Kryptowerten, die ihren Wert aus offiziellen Währungen (E-Geld-Token) oder anderen Vermögenswerten und Rechten (ART) ableiten, ist zusätzlich eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Wer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbietet, benötigt eine Genehmigung der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden. Dies umfasst auch die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte, die in Deutschland bereits heute einer Erlaubnis bedarf.

EU-Pass

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der MiCAR ist die Einführung eines EU-Passes für Kryptowerte-Dienstleister, was für sonstige Finanzdienstleistungen bereits gilt. Dieser Pass ermöglicht es registrierten Dienstleistern, ihre Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedsstaaten anzubieten, ohne dass zusätzliche nationale Zulassungen erforderlich sind. Dies fördert die Marktintegration und erleichtert den grenzüberschreitenden Handel mit Kryptowerten. Gleichzeitig stellt der EU-Pass sicher, dass alle Dienstleister den gleichen hohen Standards unterliegen, was den Verbraucherschutz stärkt.

Fazit und Ausblick

Die Einführung der MiCAR markiert einen wichtigen Meilenstein in der Regulierung von Kryptowerten in Europa. Durch die Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens wird nicht nur die Marktfragmentierung beseitigt, sondern auch der Anlegerschutz und die Marktintegrität gestärkt.

Zukünftige Entwicklungen werden zeigen, wie effektiv diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie die gewünschten Effekte erzielen können. Dabei wird es entscheidend sein, dass Aufsichtsbehörden die Praxis aktiv begleiten, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten und gleichzeitig Raum für Innovationen und Wachstum zu lassen.