Wallets unter der kommenden PSD3 und PSR

Pass-through-Wallets & Staged Wallets

Für Wallets zur Zahlung mit dem Smartphone zeichnen sich neue EU-Regelungen ab, die für Klarstellungen sorgen.

Veröffentlicht am: 10.05.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt in Hamburg und Frankfurt am Main
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Die Payment Service Directive 3 (PSD3) und die Payment Services Regulation (PSR) sollen die bestehenden Regeln für Zahlungsdienste in der EU neu fassen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, doch die Konturen zeichnen sich ab und mit einer Veröffentlichung wird noch in diesem Jahr zu rechnen sein. Die PSD3 und die PSR betreffen auch die Regulierung von digitalen Geldbörsen (sog. Wallets). In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen und analysieren die potenziellen Auswirkungen auf Anbieter von Wallet-Diensten.

Die Rolle von Wallets im Zahlungsverkehr

Digitale Geldbörsen haben in den letzten Jahren eine rasante Verbreitung erfahren und sind zu einem integralen Bestandteil des Zahlungsverkehrs geworden. Sie ermöglichen es den Verbrauchern, ihre Zahlungsinformationen sicher auf ihren Smartphones oder anderen elektronischen Geräten zu speichern und kontaktlose Zahlungen durchzuführen.

Kategorien von Wallets

Unter den aktuellen Gesetzesvorschlägen gibt es zwei Hauptkategorien von Wallets: "Pass-through-Wallets" und "Staged-Wallets".

Pass-through-Wallets

Das Pass-through-Wallet ermöglicht die Tokenisierung eines bereits vorhandenen Zahlungsinstruments, wie zum Beispiel einer Kreditkarte. Dabei erfolgt die Zahlung direkt über das bestehende Zahlungsinstrument, selbst wenn dieses nicht unmittelbar bei der Transaktion verwendet wird. Somit kann beispielsweise die Kreditkarte genutzt werden, ohne dass sie physisch präsent sein muss.

Staged Wallets

Bei Staged-Wallets hingegen ist die Funktionsweise anders: Hier wird ein vorab bezahlter Geldbetrag des Nutzers für zukünftige Transaktionen gespeichert. Dabei durchläuft das Wallet verschiedene Phasen, auch bekannt als "Stages". Zu Beginn erfolgt die "Funding-Stage", in der das Wallet mit einem Betrag aufgeladen wird – metaphorisch betrachtet, wird Geld in die Geldbörse eingefügt. Anschließend folgt die "Payment-Stage", in der dieser Betrag am Point-of-Sale (POS) ausgegeben wird.

Aufsichtsrechtliche Einordnung der Wallets

Die aktuellen Entwürfe gehen davon aus, dass die bloße Tokenisierung in Pass-Through-Wallets nicht zur Schaffung eines neuen Zahlungsinstruments führt. Daher handelt es sich lediglich um eine technische Dienstleistung, für die keine Erlaubnispflicht bei der BaFin besteht. Dies beendet auch die Debatte darüber, ob Anbieter von Pass-Through-Wallets als Zahlungsauslösedienstleister eingestuft werden sollten.

Anders sieht es bei Staged Wallets aus. Hier wird deutlich gemacht, dass es sich um Zahlungsinstrumente handelt, sodass deren Ausgabe gemäß Artikel 2 Absatz 32 PSD3 als Zahlungsdienst gilt. Folglich unterliegen Anbieter von Staged Wallets einer Erlaubnispflicht gemäß Artikel 3 ff. PSD3 und müssen die regulatorischen Anforderungen erfüllen.

Fazit

Die Diskussion über die neuen Regelungen für digitale Geldbörsen geht weiter, und es bleibt abzuwarten, wie sich die endgültigen Gesetzesfassungen auf die Zahlungsdienstebranche auswirken werden.

Anbieter von Wallet-Diensten sollten die Entwicklungen genau verfolgen und sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen und Risiken zu minimieren.