Vermögensabgabe im Bundestag ohne Chance

Darum bleibt die Linksfraktion ohne Unterstützer

Für die Vermögensabgabe gab es im Bundestag viel Zustimmung - am Ende aber keine politische Mehrheit.

Veröffentlicht am: 12.11.2022
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Am Donnerstag (10. November 2022) stand mal wieder die Vermögensabgabe auf der politischen Agenda. Diesmal schaffte sie es zwar bis in den Bundestag; dort scheiterte der Vorstoß der Linkspartei jedoch aus verschiedenen Gründen. Der Antrag der Fraktion Die Linke zielte auf die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe für Multimillionäre und Milliardäre.

Wer soll das bezahlen?

Stefan Schmidt von den Grünen sprach davon, "die größte Krise nach dem Zweiten Weltkrieg solidarisch zu bewältigen" und gab sich aufgeschlossen gegenüber einer Vermögensabgabe als Instrument der Finanzierung. Dennoch lehnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag ab und musste (oder durfte?) dabei auf den Koalitionsvertrag verweisen, in dem für Steuererhöhungen kein Platz war. Ähnlich empfand es der Redner der SPD, Tim Klüssendorf, der ebenfalls betonte, dass seine Partei eigentlich für eine Vermögensabgabe, ebenso aber auch ein verlässlicher Koalitionspartner sei.

Gefestigte politische Mehrheit gegen eine Vermögensabgabe

Damit dürfte die Vermögensabgabe bis auf Weiteres mal wieder vom Tisch sein. Das gilt zumindest in dieser Legislaturperiode auch dann, wenn das Lager Rot-Rot-Grün an Zustimmung gewinnt. Aber auch außerhalb des Parlaments ist eine politische Mehrheit ohne CDU/CSU oder FDP - also die beiden "Vetomächte" gegen die Vermögensabgabe - erstmal nicht in Sicht.

Vermögensabgabe, Vermögenssteuer, Lastenausgleich - was ist was?

Das Grundgesetz (Artikel 106) kennt sowohl die Vermögenssteuer als auch die Vermögensabgabe und den Lastenausgleich. Bei der Vermögenssteuer handelt es sich um eine fortlaufende Steuer, die jährlich erhoben wird. In Deutschland gibt es eine Vermögenssteuer, die den Bundesländern zusteht. Diese wird aber nicht mehr erhoben. Die Vermögensabgabewird dagegen einmalig zum Zwecke der Krisenbewältigung erhoben, z.B. zur Finanzierung des Lastenausgleichs, der nach dem Zweiten Weltkrieg die Kriegsfolgen mildern sollte.