Vermittlungsausschluss schließt Schlupfloch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Einigung über die Abschaffung der Cash-GmbH

Veröffentlicht am: 07.06.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht verliert einen seiner größten Kritikpunkte. Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss zur Stopfung von Steuerschlupflöchern geeinigt. Die willkürlich Umwandlung von privatem Geldvermögen in erbschaftsteuerliches Betriebsvermögen zum Zwecke der Steuerersparnis soll künftig nicht mehr möglich sein. Dann sollen übertragene GmbHs nur noch 20 Prozent des privaten Vermögens enthalten. Finanzmittel wie Kontoguthaben und andere Forderungen über diese Grenze hinaus gelten dann als schädliches Verwaltungsvermögen im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes.

Hintergrund

Das Steuerrecht bietet vermögenden Personen und ihren Rechtsanwälten und Steuerberatern auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zahlreiche Möglichkeiten der Gestaltung. Vielfach sind diese vom Gesetzgeber bewußt in Kauf genommen. Bei der Cash-GmbH war dies offensichtlich nicht der Fall. Nach der Erbschaftsteuerreform, die nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu mehr Steuergerechtigkeit führen sollte, wurden zwar im Grundsatz alle Vermögenspositionen mit dem jeweiligen Verkehrswert für die Bemessung der Steuer bewertet. Erben von Unternehmen und Beteiligungen wurden jedoch insoweit privilegiert, als sie unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder weitgehend steuerfrei Erbschaften oder Schenkungen erhalten konnten.