Vaterschaft soll reformiert werden
Das sind die Pläne der Bundesregierung
Bei der Klärung der Vaterschaft kommt es häufig zu Konflikten. Die Bundesregierung will nun mit einer Reform des Abstammungsrechts vor allem die Rechte der leiblichen Väter stärken.
Die Regelungen zur Vaterschaft sind ein zentraler Bestandteil des Abstammungsrechts, das bestimmt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP hat gestern seine Pläne für eine Modernisierung des Familienrechts vorgestellt. Anspruch der Ampel-Koalition ist es, zweckmäßige rechtliche Rahmenbedingungen für möglichst viele der heute gängigen Familienmodelle zu schaffen.
Stärkung der Rechte leiblicher Väter
Unter anderem soll die Reform die Rechte leiblicher Väter stärken. Bisher haben diese es in manchen Konstellationen schwer, ihre Vaterrolle rechtlich abgesichert wahrzunehmen. Künftig sollen leibliche Väter leichter auch rechtlich Verantwortung für ihr Kind übernehmen können. Daher soll zum Beispiel für die Dauer des Verfahrens, in dem ein Mann seine Vaterschaft feststellen lassen will, grundsätzlich kein anderer Mann eine Vaterschaftsanerkennung betreiben können ("Sperrwirkung"). Und auch in den Fällen, in denen die Mutter mit dem Kind und einem anderen Mann familiär zusammenlebt und dieser rechtlich als Vater gilt, soll es dem leiblichen Vater möglich sein, trotz dieser "sozial-familiären Beziehung" die Vaterschaft anzufechten. Die Gerichte sollen künftig das Interesse an der Vaterschaftsanfechtung gegen das Interesse am Fortbestand der bisherigen Vaterschaft abwägen.
Druck vom Bundesverfassungsgericht?
Die Reform der rechtlichen Vaterschaft ist wohl auch eine Reaktion darauf, dass nicht wenige Experten für Abstammungsrecht das bisherige Vaterschaftsrecht als verfassungswidrig bewerten. Das könnte demnächst auch vom Bundesverfassungsgericht so entschieden werden, wo derzeit ein leiblicher Vater für seine Rechte kämpft.
Wer ist mein Vater?
Auch die Rechte der Kinder bei fraglichen Vaterschaften sollen mit der Reform des Abstammungsrechts gestärkt werden. So sollen Kinder nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft einfacher ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung durchsetzen können. Hierfür ist ein besonderes Feststellungsverfahren angedacht. Dieses Verfahren soll zu einem gerichtlichen Beschluss darüber führen, ob ein Mann leiblicher Vater eines Kindes ist. Auswirkungen auf die bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes soll dieses Verfahren aber nicht haben.
Die ersten Reaktionen auf den Gesetzentwurf und die zugehörige Pressemitteilung sind durchwachsen. Neben einigem Lob gibt es vor allem Kritik von den Fachanwälten für Familienrecht und Experten für Abstammungsrecht, denen einige Regelungen nicht weit genug gehen. Nicht auszuschließen, dass es künftig Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht gibt, die den Gesetzgeber zu weiteren "Liberalisierungen" zwingen.