Sorgerechtsverlust wegen Gewalt gegen EX-Frau
Mutter erhält alleiniges Sorgerecht
Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen des Vaters gegenüber der Mutter stellen eine besondere Form der Kindesmisshandlung dar. Das OLG Frankfurt urteilt nun, dass der Mutter in einem solchen Fall das alleinige Sorgerecht zusteht.
In Scheidungsfällen birgt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oft erhebliches Konfliktpotenzial. In den meisten Fällen bietet sich eine Vereinbarung an, welche gewährleistet, dass beide Elternteile sich hinreichend um die Kinder kümmern können. Dass eine solche aber nicht immer dem Kindeswohl entspricht, zeigt nun ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2024, Az. 6 UF 144/24).
Gewalt des Vaters gegen die Mutter
Die Eltern der 9 und 5 Jahre alten Kinder sind seit 2020 getrennt. Grund seien häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen des Vaters gegenüber der Mutter. Seit der Trennung leben die gemeinsamen Kinder bei der Mutter. Gegen den Vater sind 2021 und 2023 zahlreiche Näherungs- und Kontaktverbote verhängt worden. Nachdem die Mutter beim Amtsgericht einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht der Kinder eingelegt hat, das auch gewährt worden war, legte der Vater Beschwerde beim OLG Frankfurt ein.
Kinder wurden Zeugen
Das Sorgerecht kann einem Elternteil nur entzogen werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Ebenso wie das Amtsgericht sah auch das OLG das Kindeswohl durch ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern gefährdet.
Dass die Kinder die gegen die Mutter ausgeübte Gewalt und vom Vater ausgesprochene Todesdrohungen miterlebt haben, stelle eine besondere Form der Kindesmisshandlung dar, so das OLG Frankfurt. Dieser Umstand führe zu erheblichen Risiken für die kindliche Entwicklung.
Das OLG betonte aber auch, dass es nicht nur an der für die Ausübung der elterlichen Sorge zwingend erforderlichen Kommunikation auf Augenhöhe der Eltern fehle, sondern dass es der Mutter nach den Erlebnissen auch nicht zumutbar sei, sich mit dem Vater regelmäßig in sorgerechtlichen Fragen abzustimmen. Insbesondere die Todesdrohungen gegen die Mutter stehen einer Grundlage für die Ausübung der gemeinsamen Sorge entgegen.
Wichtigkeit des Kindeswohls
Das Urteil des OLG Frankfurt verdeutlicht, dass das Kindeswohl bei Sorgerechtsentscheidungen oberste Priorität hat. Dabei ist nicht nur entscheidend, wie sich das betroffene Elternteil gegenüber den Kindern verhält, sondern es muss auch eine Grundlage für die Ausübung eines möglichen gemeinsamen Sorgerechts zwischen den Eltern bestehen. Häusliche Gewalt, insbesondere wenn die Kinder diese miterleben, kann Spuren in ihrer emotionalen und psychischen Entwicklung hinterlassen. In Fällen, in denen die elterliche Kommunikation aufgrund von Bedrohungen und Gewalt nicht mehr möglich ist, kann ein gemeinsames Sorgerecht das Kindeswohl gefährden.