ROSE & PARTNER wird deutsch-französische Kanzlei

Schwerpunkt der Beratung im Erbrecht und Immobilienrecht

Veröffentlicht am: 23.04.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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ROSE & PARTNER geht einen weiteren Schritt zur Internationalisierung. Nachdem sich die Kanzlei bereits in der Rechtsberatung im Zusammenhang mit den Ländern Italien, Polen und dem Iran etabliert hat, wird mit dem Beitritt von Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer nun ein Dezernat für französisches Recht eingerichtet.

Dr. Walzer ist zweisprachig und verfügt über eine juristische Ausbildung in Deutschland und Frankreich. Ihre Schwerpunkte liegen im französischen Erbrecht und im französischen Immobilienrecht. Darüber hinaus unterstützt sie unsere gewerblichen Mandanten in allen Fragen zum Forderungseinzug und zur Vollstreckung in Frankreich.

Wir reagieren damit auf die Bedürfnisse unserer Mandanten vor dem Hintergrund der weiter voranschreitenden europäischen Integration und Globalisierung. Rechtsbeziehungen zu Ländern wie Frankreich, Italien oder Polen nehmen weiter stetig zu. Die Anknüpfungspunkte für eine Rechtsberatung mit Bezug zum Französischen Recht sind vielfältig: Unternehmen gründen Niederlassungen in Frankreich, Investoren erwerben Immobilien in Frankreich und Erben müssen sich in deutsch-französischen Erbfällen mit dem französischen Erbrecht auseinandersetzen.

Wenn Sie Rechtsberatungsbedarf im Zusammenhang mit Frankreich suchen, kontaktieren Sie bitte unsere Rechtsanwältin für französisches Recht Dr. Cécile Walzer in Berlin oder Hamburg.

Weitere Informationen:

Französisches Recht, Rechtsanwalt Frankreich

Französisches Erbrecht, Erbschaft in Frankreich

Französisches Immobilienrecht, Kauf und Verkauf von Immobilien in Frankreich