Peter Maffays endlose Scheidung

Vorerst letzter Akt nach fünf Jahren vor Gericht

Bei einer Unternehmer-Scheidung kann vortrefflich über den Zugewinausgleich gestritten werden. So erging es auch Peter Maffay.

Veröffentlicht am: 18.03.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt und Mediator
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Der Sänger Peter Maffay hat fast so viele Ehen und Scheidungen wie Hits produziert. Die vorerst letzte Ehe ging er 2003 mit Tania Spengler ein. 2015 folgte die Trennung und 2020 dann die Scheidung. Um die Scheidungsfolgen wurde jedoch weiter vor Gericht gestritten und aktuell ist in der Boulevard-Presse zu lesen, dass Maffays Ex nun „3,2 Millionen Abfindung und die Familienvilla in Dorsten“ bekommt.

Lesen Sie hier die Antworten auf die durch die Meldung aufgeworfenen familienrechtlichen Fragen:

Was bedeutet „Abfindung“ bei der Scheidung?

Häufig ist bei Scheidungen zu lesen, dass einer der Ehegatten dem anderen eine „Abfindung“ zahlt. Rechtlich ist damit aber keine Abfindung, sondern ein Zugewinnausgleich gemeint. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Scheidungsfolge. Zugewinnausgleich schuldet derjenige Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, als der andere. Der Zugewinnausgleichsanspruch beträgt die Hälfte dieser Differenz.

Ausnahmsweise kann auch eine Abfindung bei der Scheidung eine Rolle spielen. Das ist der Fall, wenn ein Ehegatte bei dem anderen angestellt war und das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder auch, wenn ein Ehegatte aus einer Gesellschaft ausscheidet, in der beide Gesellschafter waren.

Warum wurde um den Zugewinn von Peter Maffay so lange gestritten?

Medienberichten zufolge lagen die Positionen der Scheidungsanwälte des Ex-Ehegatten sehr weit auseinander. Es war zu lesen, dass Tania einen Zugewinnausgleich von 12 Millionen forderte und Peter Maffay davon ausging, selbst einen Zugewinnausgleich gegen seine geschiedene Frau zu haben.

Das lässt auf eine sehr komplexe Vermögensstruktur von Peter Maffay schließen. Er ist ja nicht nur Musiker, sondern ein umtriebiger Unternehmer. Bei Scheidungen von Unternehmern wird häufig über die richtige Bewertung des Betriebsvermögens zum Zeitpunkt der Eheschließung und Scheidung gestritten.  

Was hätte ein Ehevertrag gebracht?

Unvermeidbar war dieser Streit nicht. Mit einem sogenannten Unternehmer-Ehevertrag hätte Maffay bei der Eheschließung oder auch noch während der Ehe vorsorgen können. Man muss in einem solchen Ehevertrag übrigens nicht gleich Gütertrennung vereinbaren, um Vermögensabflüsse zu verhindern. Zweckmäßiger ist eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft, die zum Beispiel Unternehmensanteile bei der Berechnung des Zugewinns komplett unberücksichtigt lässt.