Neues Stiftungsrecht erleichtert Zusammenlegung von Stiftungen

Eine neue Ära der unternehmerischen Verantwortung

Nach der Stiftungsrechtsreform ist die Umstrukturierung von notleidenden Stiftungen durch die Poolung von Stiftungsvermögen erleichtert worden.

Veröffentlicht am: 13.03.2024
Qualifikation: Rechtsanwältin in München
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Die Zusammenlegung von Stiftungen stellt eine bedeutende strukturelle Maßnahme im Stiftungswesen dar, die durch das neue Stiftungsrecht ab dem 1. Juli 2023 nun klarer und einheitlicher geregelt ist. Diese Änderungen, festgehalten in § 86 und 86a BGB, orientieren sich an den Vorschriften zu Verschmelzungen im Umwandlungsgesetz und bieten damit mehr Klarheit und Gestaltungsspielraum für Stiftungen. Da viele Stiftungen durch das niedrige Zinsumfeld der vergangenen Jahre in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, hat dies auch praktisch ein hohe Bedeutung.

Unterschied zwischen Zulegung und Zusammenlegung

Obwohl beide Begriffe oft in einem Atemzug genannt werden, unterscheiden sie sich in ihrer Ausführung und Zielsetzung. Die Zulegung bezeichnet die Übertragung des Vermögens einer Stiftung auf eine bereits bestehende andere Stiftung, wobei die übertragende Stiftung anschließend erlischt. Demgegenüber steht die Zusammenlegung, bei der zwei Stiftungen ihr Vermögen auf eine neu zu gründende Stiftung übertragen, woraufhin die ursprünglichen Stiftungen erlöschen. Beide Vorgänge erfolgen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, was den Prozess der Vermögensübertragung vereinfacht.

Voraussetzungen und Entscheidungsprozess

Trotz der Neuregelungen bleibt die Zusammenlegung von Stiftungen an strenge Voraussetzungen gebunden, die eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse seit der Errichtung der Stiftung, die Übereinstimmung der Stiftungszwecke und die Gewährleistung der Zweckerfüllung durch die übernehmende Stiftung einschließen. Entscheidend ist, dass die nach der Satzung hierzu berufenen Stiftungsorgane maßgeblich über eine Zulegung oder Zusammenlegung entscheiden. dies bedarf der Genehmigung durch die für die übernehmende Stiftung nach Landesrecht zuständigen Stiftungsbehörde.

Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen

Der Prozess der Zulegung oder Zusammenlegung erfordert mehrere Schritte,

  • beginnend mit dem Abschluss des entsprechenden Zulegungs- oder Zusammenlegungsvertrags,
  • der Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht,
  • und der öffentlichen Bekanntmachung.

Interessant ist, dass der Vertrag nur der Schriftform bedarf und keine notarielle Beurkundung erfordert, selbst wenn Immobilien oder GmbH-Geschäftsanteile übertragen werden, was im Einzelfall die Umstrukturierung deutlich kostengünstiger macht.

Fazit: Neue Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen

Das aktualisierte Stiftungsrecht erweitert die Möglichkeiten für Stiftungen, sich strukturell neu zu organisieren und effizienter auf veränderte Umstände zu reagieren. Es bietet einen Rahmen, der sowohl die Sicherheit der beteiligten Stiftungen als auch deren Zweckerfüllung gewährleistet, und eröffnet damit neue Wege für die strategische Ausrichtung und Zusammenarbeit im Stiftungswesen.