Wichtige Neuerungen im Steuer- & Arbeitsrecht

Pflege-Mindestlohn, Homeoffice-Pauschale und Steuerfreibetrag in 2023

2023 - Neues Jahr, neues Glück, neue Änderungen: Nicht nur der Mindestlohn in der Pflege wird angehoben, sondern auch der Steuerfreibetrag, die Homeoffice-Pauschale sowie Verdienstgrenzen für Rentner und Angestellte von Midijobs. Alle Infos dazu im Folgenden.

Veröffentlicht am: 04.01.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt
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Wie zu Beginn jeden Jahres treten zum Jahreswechsel zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben dem Mindestlohn in der Pflege steigen auch Krankenkassenbeiträge. Die 2020 eingeführte Homeoffice-Pauschale bleibt uns auch dieses Jahr erhalten und wird sogar angehoben – ebenso wie der Steuerfreibetrag. Zu guter Letzt werden außerdem Verdienstgrenzen bei Midi-Jobs sowie Hinzuverdienstgrenzen von Frührentnern nach oben geregelt.

Arbeitsrecht: Mindestlohn für Pflege-Berufe steigt

Die Mindestlohnerhöhung im Pflege-Sektor wird zweistufig erfolgen: Zunächst im Mai und schließlich im Dezember erneut. Je nach Qualifikation des Arbeitnehmers kann die Mindestlohnerhöhung pro Stunde größer oder kleiner ausfallen. Pflegehilfskräfte werden in Zukunft 13,90 EUR/ 14,15 EUR, qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 EUR/ 15,25 EUR und Pflegefachkräfte 17,65 EUR/ 18,25 EUR pro Stunde verdienen.

Erhöht werden auch Krankenkassenbeiträge, die momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent liegen. Mit einer Anhebung um voraussichtlich 0,3 Punkte werden diese auf 16,2 Prozente steigen.

Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ist Geschichte

Bislang gab es die sogenannte Hinzuverdienstgrenze im Rahmen vorgezogener Altersrenten. Sie beschränkte den Hinzuverdienst von Frührentnern dahingehend ein, dass nicht mehr als ein bestimmter Betrag zusätzlich zur Rente verdient werden darf, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Das ist mit Beginn des Jahres 2023 jedoch Schnee von gestern. Künftig dürfen Frührentner so viel Hinzuerwerb haben, wie sie wollen – ihre Rente bleibt davon unberührt.

Anders steht es mit den Erwerbsminderungsrenten. Dort werden die Grenzen für den Hinzuverdienst künftig „lediglich“ angehoben.

Und wo wir gerade schon bei Verdienstgrenzen sind, diese werden ebenfalls angehoben im Rahmen der Midijobs. Wo man bislang nur 1.600 EUR verdienen durfte, dürfen es jetzt 2.000 EUR sein. Bis zu dieser Grenze müssen Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung steigt auf 1.260 EUR

Seit 2020 kann man die Homeoffice-Pauschale in Höhe von maximal 600 EUR im Jahr im Rahmen der Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das soll sich nun ändern. Die Homeoffice-Pauschale bleibt uns erhalten, wird jedoch ab diesem Jahr verdoppelt, sodass man bald bis zu 1.260 EUR geltend machen kann. Die Anhebung des Pauschal-Betrags rührt neben der gestiegenen Energiekosten sicherlich auch daher, dass die Arbeit aus dem Homeoffice im deutschen Arbeitsrecht immer mehr angenommen wird.

ABER: Im Rahmen der Werbungskosten werden ohnehin allen Steuerzahlern bis zu 1.200 EUR angerechnet. Es profitieren daher lediglich diejenigen von der Erhöhung, die mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommen.

Steuerfreibetrag im Jahr 2023: 10.908 EUR

Zu guter Letzt widmen wir uns den Änderungen im Bereich der Einkommensteuer. Der Steuerfreibetrag, d.h. das steuerfreie Einkommen, steigt dieses Jahr um 561 EUR auf einen Grundfreibetrag von 10.908 EUR. Ebenfalls steigt die Einkommensgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz fällig wird. In 2023 wird das zu versteuernde Einkommen erst ab einer Höhe von 62.810 EUR mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert.