Namensänderung auf Italienisch
EGMR gewäht Entschädigung für Transsexuelle
EGMR gewäht Entschädigung für Transsexuelle
Ein Beitrag von Desiree Szitnick
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien zu einer Entschädigungszahlung gegen eine Transsexuelle verurteilt. Die dortigen Behörden hatten für den Antrag auf Namensanpassung zweieinhalb Jahre versreichen lassen – zu lang befanden die Richter und bestätigten eine Verletzung von Menschenrechten.
Italienisches Recht forderte gerichtliche Bestätigung
Geklagt hatte eine Transsexuelle aus Italien, die nach ihrer geschlechtsanpassenden Operation noch weitere zweieinhalb Jahre auf die Änderung ihres Vornamens warten musste. Schuld daran war eine zur damaligen Zeit noch geltende Regelung aus dem italienischen Recht, wonach eine Geschlechtsumwandlung nach einer Operation noch per Richterspruch bestätigt werden musste. Dieser bürokratische Aufwand führte in der Folge zu langen Verfahrenszeiten.
Der EGMR bestätigte nun eine Verletzung des Menschenrechts auf Achtung des Privatlebens der Frau und verurteilte Italien zu einer Entschädigungszahlung von 2.500 Euro. Durch die unverhältnismäßig lange Wartezeit könne bei der Frau ein Gefühl der Verletzlichkeit und Erniedrigung eintreten.
Mittlerweile ist das italienische Recht angepasst und die Bestätigungsregelung abgeschafft.
Das Namensrecht in Deutschland
Aber auch in Deutschland bemängeln viele Betroffene langwierige und bürokratische Verfahren, wenn es um eine Änderung des Namens nach einer Geschlechtsumwandlung geht.
Das deutsche Namensrecht erlaubt nur in Ausnahmefällen eine Änderung des Vornamens. Ein wichtiger und triftiger Grund ist aber regelmäßig auch hier die Änderung des eigenen Geschlechts. In der Folge kann dann nicht nur der Vorname an das neue Geschlecht angepasst werden, sondern auch der Personenstand, der rechtliche zeigt, welchem Geschlecht einer Person angehört.
Geregelt ist dies alles in einem eigenen Gesetz, dem deutschen Transsexuellengesetz, sodass bereits spezielle gesetzliche Grundlagen für eine Namensänderung bei Geschlechtsumwandlungen in Deutschland bestehen. Dennoch kann es teilweise Monate dauern, bis eine Anpassung auch tatsächlich eingetragen wird.