Liechtensteiner Stiftung - Mythen und Fakten
Eine Alternative zur deutschen Stiftung?
Die Liechtensteiner Stiftung könnte eine echte Alternative zur Stiftung nach deutschem Recht sein. Hier lesen Sie über die Vor- und Nachteile.
Um die Liechtensteiner Stiftung ranken sich viele Legenden und auch als deutscher Berater wird man immer wieder nach dieser Gestaltungsalternative gefragt. So steht die Liechtensteiner Stiftung in dem Ruf, besonders gut geeignet zu sein, um Steuern zu sparen. Auch soll es sich bei ihr um ein äußerst flexibles Instrument handeln, während die deutsche Stiftung als eher starr gilt.
Andererseits hat die Liechtensteiner Stiftung aber auch einen eher zweifelhaften Ruf, weil sie mit Steuerhinterziehung und dem Verstecken von Vermögen vor Gläubigern in Zusammenhang gebracht wird. Die Worte des ehemaligen Finanzministers Peer Steinbrück, der nicht kooperationswilligen Staaten, wie der Schweiz, „die Kavallerie“ auf den Hals hetzen wollte, haben viele noch in den Ohren.
Da Stiftungsgestaltungen derzeit - nicht zuletzt wegen der unsicheren gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen - boomen, soll nachstehend die Liechtensteiner Stiftung als Gestaltungsinstrument vorgestellt und den sie umgebenden Mythen auf den Grund gegangen werden.
Anerkennung der Liechtensteiner Stiftung in Deutschland
Tatsächlich wurden Liechtensteiner Stiftungen in der Vergangenheit nicht selten zur Steuerverkürzung in Deutschland genutzt. Sofern Steuerhinterziehung der maßgebliche Grund bei der Errichtung der Liechtensteiner Stiftung gewesen ist, wird solchen Stiftung in Deutschland tatsächlich von den Gerichten sogar die zivilrechtliche, und damit auch die steuerliche, Anerkennung versagt.
Seit dem Jahr 2008 hat sich Liechtenstein jedoch einer konsequenten Weißgeldstrategie unterworfen, um das schlechte Image loszuwerden, und dementsprechend, unter anderem, ein Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen.
Damit steht einer zivilrechtlichen Anerkennung Liechtensteiner Stiftung nichts mehr im Wege. Auch steuerlich werden diese anerkannt, sofern die hierfür maßgeblichen Spielregeln eingehalten werden, was unten näher dargestellt wird. Durch die Wahl des Steuerstandorts Liechtenstein, lässt sich die individuelle Steuerposition in bestimmten Fällen somit legal optimieren.
Flexibler Einsatz der Liechtensteiner Stiftung
Die Liechtensteiner Stiftung lässt sich, ebenso wie die deutsche Stiftung, sowohl für gemeinnützige als auch private Zwecke einsetzen. Das Liechtensteiner Stiftungsrecht stellt sich dabei flexibler dar als sein deutsches Pendant.
Einsatzzwecke können damit neben gemeinnützigen Zwecken, anders als bei der herkömmlichen Stiftungsart, die Nachlassplanung, der Vermögenschutz (Asset Protection) oder schlicht die legale Steueroptimierung sein. Aber auch für Mitarbeiterbeteiligung oder zur Professionalisierung der Vermögensverwaltung wird diese eingesetzt.
Gründungsvoraussetzungen einer Liechtensteiner Stiftung
Das erforderliche Mindestkapital beträgt EUR 30.000 (oder auch CHF/USD). Dieses festgelegte Mindestkapital ist gegenüber der Deutschen Stiftung ein erheblicher Vorteil. Das deutsche Stiftungsrecht kennt nämlich kein Mindestkapital und die Stiftungsaufsicht orientiert sich an der „nachhaltigen Erfüllung der Stiftungszwecks“. Das aber lässt viel Spielraum und damit Unsicherheiten, wieviel Kapital tatsächlich benötigt wird, was regelmäßig zu Diskussionen mit der Stiftungsaufsicht führt. Dies verbunden mit dem Umstand, dass nur die Erträge bei einer Ewigkeitsstiftung heranzuziehen sind und nicht der Kapitalstock, diese Erträge aber im aktuellen Zinsumfeld äußerst gering sind, sodass die Anforderungen an das Gründungskapital bei einer deutschen Stiftung deutlich höher sind.
Die Errichtung findet durch Stiftungserklärung, durch letztwillige Verfügung oder auch durch fiduzierarische Gründung durch einen Treuhänder statt. Dies ist vergleichbar bei einer deutschen Stiftung. Während jedoch die Satzung einer deutschen Stiftung grundsätzlich sehr starr ist, kann in der Stiftungsurkunde einer Liechtensteiner Stiftung ein Widerruf oder die Änderung vorbehalten werden. Die Stiftungsdokumente können so flexibel gestaltet werden, dass sie jederzeit an sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden können. Dies macht sie sehr flexibel.
Vor- und Nachteile der liechtensteinischen Stiftung
Das aufzubringende Mindestkapital ist deutlich geringer. Da die Stiftungsstatuten einer Liechtensteiner Stiftung verhältnismäßig einfach angepasst werden können, ergibt sich eine höhere Flexibilität als bei ihrer deutschen Schwester.
Anders als das deutsche Erbschaftssteuerrecht kennt das liechtensteinische keine Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre für Familienstiftung fällig wird.
Auf Ebene der Stiftung sind die Beträge in Liechtenstein weitgehend steuerbefreit, während in Deutschland die Körperschaftsteuer fällig wird.
Bei einer Stiftung in Liechtenstein befindet man sich im gleichen Rechtskreis, zudem im deutschen Sprachraum und dies bei einem in der Praxis hohen Rechtsschutzniveau. Aufgrund des vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Liechtenstein besteht ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Als Nachteil muss sicherlich gesehen werden, dass man entsprechenden Aufwand für die Verwaltung im Ausland einkalkulieren muss und psychologisch sich möglicherweise ein gefühlter Kontrollverlust im Hinblick auf das auf eine ausländische Einheit übertragene Vermögen bemerkbar machen kann. Zudem ist man im Hinblick auf die zivil- und steuerliche Ausgestaltung auf einen ausländischen Gesetzgeber angewiesen, der die Rahmenbedingungen grundsätzlich in Zukunft ändern kann, wobei die Vermögensverwaltung im Rahmen einer liechtensteinischen Stiftung eine lange Tradition aufweist und immer sehr stifterfreundlich war.
Steuerliche Fallstricke und Voraussetzungen der Intransparenz
Die dargestellten steuerlichen Vorteile greifen nur dann, wenn die Liechtensteiner Stiftung steuerlich intransparent ist und die Einkünfte nicht unmittelbar dem Stifter zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass das Stiftungsvermögen unabhängig vom Stifterwillen verwaltet wird. Dies ist in der Praxis eine Gratwanderung, da einerseits sichergestellt werden soll, dass der Stifterwille eins-zu-eins umgesetzt wird und andererseits sein laufender Einfluss so weit reduziert ist, dass die Intransparenz der Stiftung nicht gefährdet wird.
Insoweit ist eine sorgfältige Gestaltung der Stiftungsdokumente Voraussetzung für das Gelingen dieses Spagats. Andererseits bietet der Standort Liechtenstein eine sehr professionelle Infrastruktur mit Treuhändern und Kontrollgremien, sodass das Ziel erreicht werden kann, wenn man sich an die Vorgaben hält.
Besonders kritisch ist, dass der Verwaltungssitz nicht versehentlich nach Deutschland verlegt wird, weil hier etwa wesentliche Entscheidung getroffen werden. Insbesondere dann, wenn die Stiftungsorgane mit in Deutschland ansässigen Personen besetzt werden, drohen hier steuerliche Risiken, welche die gesamte Konstruktion zu Fall bringen können.
Im Einzelfall eine interessante Gestaltungsvariante
Aufgrund der Flexibilität und steuerlichen Vorteile der Liechtensteiner Stiftung kann dies im Einzelfall eine passende Gestaltungsvariante mit vielen Vorteilen darstellen. Aufgrund der Weißgeldstrategie des Fürstentums Liechtenstein hat diese ihr schlechtes Image aus vergangenen Tagen abschütteln können.
Um insbesondere steuerliche Fallstricke zu vermeiden, ist allerdings eine professionelle Begleitung bei der Gründung und laufenden Verwaltung absolut unerlässlich. Hierbei arbeiten die spezialisierten Stiftungsberater von ROSE & PARTNER mit einem spezialisierten Netzwerkpartner in Liechtenstein zusammen, der entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Treuhandlösungen bereitstellt.
>>> Alle Wichtige zur Stiftung liechtensteinischen Rechts hier: Stiftung Liechtenstein