Kohle aus der Crowd

So funktionieren Online-Kreditmarktplätze für die Unternehmensfinanzierung

Veröffentlicht am: 29.04.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Technologische Innovationen und wohl auch der mit der Finanzkriese verbundene Vertrauensschaden des Bankensektors haben zu neuen Geschäftsmodellen im Finanzierungsbereich geführt. Getrieben wird diese Entwicklung durch ideenreiche Start-Ups im Finanztechnologiesektor.

Diese sogenannten Fintechs dringen in alle Bereiche der herkömmlichen Bankdienstleistungen vor – von virtuellen Währungen über mobile Zahlungssysteme bis zur digitalen Vermögensverwaltung und Crowdfunding-Plattformen.  

Crowdlending – feste Verzinsung statt Gewinnbeteiligung

Diese Crowdfunding-Plattformen bieten in ihren kommerziellen Spielarten sowohl das Crowdinvesting als auch das Crowdlending an. Beim Crowdlending ist der Anleger nicht am Gewinn des Projekts bzw. des Unternehmens beteiligt, sondern erhält sein Geld verzinst zurück. Damit sollen vor allem Kleininvestoren gefunden werden, die im aktuellen Niedrigzins-Umfeld nach attraktiven aber nicht zu spekulativen Investments suchen.

Mehr als ein Kredit – die Vorteile des Crowdlendings für Unternehmen

Das Crowdlending dient daher nicht in erster Linie der Beschaffung von Risikokapital für Start-Ups. Im Fokus der Kreditmarkt-Plattformen stehen vielmehr bereits etablierte kleinere und mittelständische Unternehmen. Diese können mit Geld aus der Crowd ihren Finanzierungsmix erweitern.

Darüber hinaus erhalten Sie beim Crowdlending zusätzlich werbewirksames Marketing. So erstellt z.B. die Crowdlending-Plattform Kapilendo aus Berlin für Unternehmenskunden kostenlos ein Videos, welches mit Fotos und individuellen Texten auf der Internetseite www.kapilendo.de platziert wird, wo es potentiellen Anlegern als Entscheidungshilfe dient.  

Rechtliche Gestaltung des Kredits aus der Crowd  

Schafft es die Kampagne innerhalb der Fundingphase, die meist einen Monat beträgt, die Kreditsumme einzusammeln, steht dem Unternehmen bzw. Projekt das Geld wenige Tage später zur Verfügung. Rechtlich kommen dabei jedoch keine Vielzahl von Kreditverträgen mit einzelnen Anlegern zustande. Kreditgeber wird vielmehr eine Bank, die auf Vermittlung der Crowdlending-Plattform den Kreditvertrag mit dem Unternehmen schließt.  

Die Kreditforderung wird dann wiederum von der Bank an die einzelnen Anleger abgetreten. Diese erhalten über die Kreditlaufzeit regelmäßig Raten mit Zins- und Tilgungsanteil. 

Rechtsberatung für Fintechs  

Die Geschäftsmodelle der Start-Ups im Fintech-Bereich sollten bereits bei ihrer Entstehung hinsichtlich etwaiger rechtlicher Hürden geprüft werden. Hier spielt das Aufsichtsrecht eine entscheidende Rolle, insbesondere die Frage, ob die Dienstleistung einer BaFin-Lizenz bedarf. Weiterer Beratungsbedarf besteht darüber hinaus hinsichtlich des Datenschutzes, anderen Fragestellungen des IT-Rechts sowie bei der sonstigen Vertragsgestaltung (AGB, Lizenzverträge, gesellschaftsrechtliche Gestaltungen etc.).  

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