Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht gefordert

Bundeländer geben Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2013 ab.

Veröffentlicht am: 24.09.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Länder haben den Bund aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen. Grund sei der verfassungsmäßig verankerte Gleichheitssatz, der keine weitere Ungleichbehandlung rechtfertige.

 

Hintergrund

Trotz erheblicher rechtlicher und steuerlicher Angleichung in den letzten Jahren sind schwule und lesbische Paare in Deutschland noch nicht gleichgestellt. Im Steuerrecht wird insbesondere um die Ausdehnung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Paare gestritten. In Deutschland gibt es rund 23.000 Paare, die seit Einführung vor gut 10 Jahren die Rechtsform der Lebenspartnerschaft für sich gewählt haben.