Familienrecht: Statistik der Scheidungen

Mehr als jede Dritte Ehe wird geschieden. Anträge auf Scheidung werden meist von Frauen gestellt.

Veröffentlicht am: 22.08.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Zahl der Scheidungen ist leicht rückgängig, liegt aber in Deutschland noch immer bei ca. 180.000 (2012). Dem stehen fast 390.000 Eheschließungen gegenüber. Die Scheidungsquote liegt bei fast 50%. Neu geschlossene Ehen haben eine Scheidungswahrscheinlichkeit von 37 Prozent in den ersten 25 Jahren. Der Rückgang der absoluten Zahl der Scheidungen erklärt sich aus dem Umstand, dass Ehen zumindest länger halten als in der Vergangenheit. 1992 lag die durchschnittle Dauer der geschiedenen Ehen bei 11 Jahren, aktuell beträgt sie 14 Jahre.

Der Scheidungsantrag wird überwiegend (53 Prozent) von Frauen gestellt. In nur 7 Prozent wird der Antrag gemeinsam gestellt.

Bei den 180.000 Scheidungen 2012 waren ca. 143.000 minderjährige Kinder betroffen - mit den damit verbundenen Problemen für das Sorgerecht und Umgangsrecht.

Hintergrund

Hält man sich die Zahlen vor Augen, ist eine Scheidung das aus statistischer Sicht häufigste unerfreuliche Ereignis aus persönlicher und wirtschaftlicher Sicht. Nur der Tod stellt mit (noch immer 100 Prozent) die größere Gefahr dar.

Vor diesem Hintergrund ist es verwunderlich, dass noch immer so wenig Paare für den Fall der Scheidung mit einem Ehevertrag vorsorgen und sich stattdessen auf das gesetzliche Modell verlassen, das dann im Scheidungsfall teuer, konfliktträchtig und oft nicht interessengerecht ist. Die Erklärung dürfte nach wie vor darin liegen, dass der Ganz zu einem Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Steuerberater und Notar für ein Brautpaar im zeitlichen Zusammenhang zur Hochzeit als wenig romantisch und daher unpassend empfunden wird.

Gerade zum Schutz wichtiger Vermögenswerte wie Immobilien und vor allem Unternehmen, Beteiligungen und sonstiges Betriebsvermögen, dem im Scheidungsfall ohne Ehevertrag die Zerschlagung droht, sollte man Maßnahmen zum Vermögensschutz (asset protection) aber rechtzeitig ansprechen und professionelle Hilfe bei der Gestaltung in Angriff nehmen.

Die Zahl der mit den 180.000 Scheidungen befassten auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte, Fachanwälte sowie Richter an Familiengerichten und die damit verbundenen Kosten werden statistisch übrigens nicht erfasst.