Lebt das Deutsche Familienrecht noch im letzten Jahrhundert?

Rechtsanwälte sehen Entwicklungsbedarf

Veröffentlicht am: 26.11.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Rechtsanwälte sehen Entwicklungsbedarf

Ein Beitrag von Anna-Maria Blömer

Das Deutsche Kindschaftsrecht ist in der Entwicklung scheinbar irgendwann bei den traditionellen und herkömmlichen Vorstellungen von Familie, Ehe und Elternschaft einfach stehen geblieben und wurde fortan nicht mehr dem modernen Wandel angepasst. Denn elterliche Verantwortung wird heutzutage nur unter den Voraussetzungen einer Ehe oder einer gerichtlichen Entscheidung auferlegt.

Doch diese Vorstellung wird den modernen Lebensvorstellungen von Familie und Elternschaft, die vor allem im letzten Jahrzehnt einem generellen Wandel unterlegen haben, nicht mehr gerecht. Familien mit unerfülltem Kinderwunsch ebenso wie Rechtsanwälte sehen daher dringenden Handlungsbedarf durch Politiker.

Anwälte fordern zeitgemäße Neuerungen im Abstammungsrecht

Heutzutage ist man der Ansicht, dass Kinder sowohl biologische, genetische, rechtliche und soziale Eltern haben können. Dass jedoch bei zwei Frauen, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft führen, die nicht gebärende Frau die Elternschaft für das Kind erst durch Adoption erlangen kann, ist nicht mehr zeitgemäß. Der zweiten Frau müsste die rechtliche Elternschaft auch ohne Adoptionsprozess zugestanden werden. Nicht von Relevanz sollte dabei sein, ob sie die rechtliche Elternschaft nur anerkennt oder im Zeitpunkt der Geburt sogar mit der ersten Frau verheiratet war, welche das Kind bekommen hat.

Die bisherige Regelung, dass eine mit der Geburtsmutter verheiratete Frau in einem solchen Fall erst durch Adoption die rechtliche Zuordnung des gemeinsamen Wunschkindes erlangen kann, sei rechtlich inakzeptabel, so die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) Sylvia Ruge.

Vor allem hinsichtlich des Kindeswohls ist es wichtig, dass eine schnelle und verlässliche familiäre Zuordnung existiert. Maßgeblich für die Zuordnung als Elternteil ist dabei der Aspekt der familiären Bindung. Als Wunscheltern sollten daher jene eingetragen werden, die eine solche Bindung zum Kind aufbauen möchten.

Sind Eizell- und Samenspenden vergleichbar zu behandeln?

Umfangreich diskutiert wird auch die Legalisierung von Eizell- und Embryonenspenden. Zurzeit sind Eizellspenden in Deutschland – anders als Samenspenden – durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten. Im Zusammenhang mit einem Wunschkind dürfe es jedoch keine unterschiedliche Behandlung zwischen der Spende einer Samen- oder Eizelle mehr geben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Kinderwunschbehandlung seien laut DAV ebenfalls nicht mehr zeitgemäß und anzupassen.

Um die Verbotsregelung des ESchG zu umgehen, begeben sich einige Paare mit dem Ziel einer Eizellspende ins Ausland, wo solche Praktiken anders als in Deutschland legalisiert sind. Neben dem großen finanziellen Aufwand (In den meisten Ländern kostet der Eingriff zwischen 4.000 und 9.000 EUR) bringe dies aber nicht nur gesundheitliche Risiken mit sich, sondern auch Probleme hinsichtlich des in Deutschland bestehenden Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung, welches die so im Ausland gezeugten Kinder später nicht durchsetzen können.

Gesetzesentwurf zu aktuelleren Regelungen Familienrecht

Im Frühjahr 2021 wurde beispielsweise schon ein Gesetzentwurf zur Änderung des Embryonenschutzgesetz vorgestellt, u.a. mit der Begründung, dass die Eizellspende als einfaches Gegenstück der Samenspende betrachtet werden könne, dementsprechend vergleichbar ist und so auch behandelt werden müsse.

Dagegengehalten wird jedoch das Argument, dass der Prozess um die Gewinnung von Eizellen natürlich viel risikobehafteter und invasiver sei. Im Gegensatz zu Behandlungsmaßnahmen im Ausland existieren in Deutschland jedoch hervorragende medizinische Bedingungen und man könne das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung sicherstellen, so Katrin Helling-Plahr (FDP) damals gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Das Einzige was in diesem Zusammenhang jedenfalls sicher ist, ist, dass es sich bei der Eizellspende um ein heiß und kontrovers diskutiertes Thema handelt.

Altruistische Leihmutterschaft in Deutschland?

Der DAV spricht sich außerdem für die Einführung einer altruistischen – also unentgeltlichen – Leihmutterschaft in Deutschland aus, damit nicht nur finanziell besser gestellte Menschen sich den Wunsch nach einem Kind durch im Ausland rechtlich zulässige Maßnahmen erfüllen können. Entsprechende Rechte und Pflichten der Wunscheltern müssten vorher festgelegt werden.

Rechtsanwälte fordern Entwicklung im Unterhaltsrecht

Auch hinsichtlich der Regelungen des Kindesunterhalts bedarf das Deutsche Familienrecht einiger Veränderungen. Schon im Jahr 2017 hatte der DAV einen Gesetzentwurf zur Neuerung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts veröffentlicht. Diese Forderung bestehe weiterhin. Problematisch sieht der DAV, dass heute im Gegensatz zu früher Ungerechtigkeiten im Unterhaltsrecht dadurch ausgelöst werden, dass der gesetzliche Anspruch viel früher endet als noch vor einiger Zeit.

Die finanziell schlechter gestellte Seite müsse abgesichert werden, damit sich das Kind im Falle einer Trennung der Eltern auf stabile finanzielle Verhältnisse verlassen könne. Auch, wenn die Eltern nicht verheiratet waren, muss dem betreuenden Elternteil ein sog. Betreuungsunterhalt zur Absicherung dienen. Dabei setzt man den Maßstab des Einkommens des betreuenden Elternteils an, welches er vor Beginn der Partnerschaft erhalten hat. Allerdings läuft man damit Gefahr, dass das Kind in eine stark verschlechterte wirtschaftliche Situation gerate.

Rentenansprüche im Familienrecht sollen ausgeglichen werden

Schließlich sieht der DAV einen ähnlichen Neuerungsbedarf hinsichtlich während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte (Rentenansprüche). Um einen besseren Ausgleich zu schaffen, muss sichergestellt werden, dass sämtliche von einem Partner über den Zeitraum der Ehe erworbenen Rentenansprüche mit dem jeweiligen Ehepartner geteilt werden. Dies mache außerdem notwendig, dass Ansprüche, welche innerhalb des Scheidungsverfahrens nicht zur Sprache kamen, egal ob sie verschwiegen oder vergessen wurden, zu einem späteren Zeitpunkt immer noch ausgeglichen werden können.

Ein Wandel im Familienrecht ist nicht zu vermeiden

Schon lange, zwar langsam und stetig, aber dennoch grundsätzlich hat sich in den letzten Jahren neben dem traditionellen Familienbild auch die traditionelle Partnerschaft gewandelt und erweitert. In der heutigen Zeit entsprechen die familienrechtlichen Regelungen vielerorts nicht mehr der tatsächlichen gegebenen Situation bzw. den Regelungen, die wirklich benötigt werden. Einige Neuerungen und Weiterentwicklungen werden daher nicht zu umgehen sein. Wann diese eintreten und wie sie dann konkret aussehen bleibt abzuwarten.