Fahrt im Umsatzsteuerkarussell soll ungemütlicher werden
Steuerbetrug soll bekämpft werden
Steuerbetrug soll bekämpft werden
Ein Beitrag von Desiree Szitnick
Während eines öffentlichen Fachgespräches des Finanzausschusses des Bundestages vom 15.01.2020 wurde das Problem der Umsatzsteuerhinterziehung mittels eines sogenannten Umsatzsteuerkarussells diskutiert. Nun bleibt abzuwarten, wie die festgestellten Defizite in Zukunft behoben werden sollen.
So funktioniert der Umsatzsteuerbetrug
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung haben viele unterschiedliche Erscheinungsformen. Das Umsatzsteuerkarussell ist eine, besonders innerhalb der Europäischen Union, weitverbreitete Form des Steuerbetruges.
Bei einem solchen Karussellgeschäft verkauft ein Unternehmer Waren an einen Zwischenhändler in ein anderes EU-Land. Nach dem im Gesetz geltenden Bestimmungslandprinzip ist dann die Umsatzsteuer nicht von dem Verkäufer, sondern von dem Zwischenhändler zu entrichten. Dieser ist aber regelmäßig zu einem vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt. Somit bleibt es zunächst für beide ein steuerneutrales Geschäft. Der Zwischenhändler verkauft dann die Waren weiter an einen Unternehmer im selben Land, wobei dann aber Umsatzsteuer anfällt, da der Zwischenhändler die Vorsteuer nicht ein zweites Mal abziehen kann. Dieser Verpflichtung kommt der Zwischenhändler nicht nach. Vor der ersten Kontrolle, rund drei Monate nach Geschäftsbeginn, wird das Geschäft des Zwischenhändlers geschlossen, um an anderer Stelle wieder neu aufzutauchen.
Die Ware wird unterdessen wieder zurück an den ursprünglichen Verkäufer verkauft, die dann für den Unternehmer wieder umsatzsteuerfrei ist. Der Unternehmer kann aber den Vorsteuerabzug bei seinem Finanzamt geltend machen. So erhält der Unternehmer im Ergebnis die vom Zwischenhändler in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von Finanzamt erstattet. Dies bildet dann den Gewinn aus dem Umsatzsteuerkarussell. Die Waren werden dann immer wieder im Kreis über die Grenzen verschoben. Eigentlicher Zweck bleibt allein die Steuerhinterziehung und nicht der Handel mit den Waren.
Kontoauskünfte dauern zu lang
Das Hauptproblem bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerkarussells, das der Oberstaatsanwalt Marcus Paintinger von der Staatsanwaltschaft München I in dem Fachgespräch des Finanzausschusses aufführt, ist die lange Dauer, bis von deutschen Banken Kontoauskünfte erteilt werden. Dies dauere in der Regel vier bis manchmal 16 Wochen – eine lange Zeit, die bis zur Informationserlangung verstreicht. Aber erst nach Erhalt der Informationen über Empfangskonten von Geldtransaktionen könne die Staatsanwaltschaft an die Bank des Empfängerkontos herantreten, um dort weitere Informationen oder die Tatbeute sicherzustellen. Häufig wurde in der Zwischenzeit das Geld schon weiter transferiert.
Außerhalb von Deutschland dauert dieser Prozess sogar noch weitaus länger. Innerhalb der EU muss die Staatsanwaltschaft auf Kontoauskünfte rund 16 Wochen warten. Außerhalb der EU kann es sogar bis zu einem Jahr dauern, bis die erforderlichen Informationen erteilt werden – wenn sie überhaupt kommen.
Paintinger fordert daher eine generelle Frist von zwei Wochen, bis von deutschen Banken Kontoauskünfte erteilt werden müssen.
Lösungsansätze zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
Doch wie ist das Umsatzsteuerkarussell weiter sinnvoll zu bekämpfen? Die Bundessteuerberaterkammer gibt in dem Fachgespräch zu bedenken, dass durch die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerhinterziehung auch die „ehrlichen Unternehmen“ stark belastet werden. Durch überzogenen Formalismus würden systematisch nicht zu rechtfertigende Belastungen entstehen, so die Ansicht der Steuerberater.
Eine Möglichkeit, die auch Professor Roland Ismer von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg aufzeigt, ist, die Empfänger zu Steuerschuldnern zu machen. Dann müsste der Empfänger der Waren die Umsatzsteuer nicht mehr an den Lieferanten, sondern an den Fiskus zahlen. Weiter könnte eine Echtzeit-Verpflichtung zur Meldung von Umsätzen, was im Zeitalter der Digitalisierung durchaus möglich ist, die Steuerhinterziehung weiter erschweren. Oberstaatsanwalt Paintinger sprach sich auch dafür aus, die Befreiung von Existenzgründern von der monatlichen Umsatzsteuer-Erklärungspflicht einzuschränken.
Im Ergebnis sind sich aber wohl alle einig, dass der Gesetzgeber nachjustieren muss, wenn er den Umsatzsteuerbetrug künftig wirksamer bekämpfen will.