Einkünfte aus Gewerbebetrieb - ältestes Gewerbe der Welt endlich als solches anerkannt
Prostituierte erziehlen einkünfte aus Gewerbebetrieb
Die Prostitution gilt als ältestes Gewerbe der Welt. Von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten wurde dies lange Zeit nicht so gesehen. So urteilte einst der Bundesfinanzhof zur "Besteuerung von Dirnen", dass Prostituierte, die eine "gewerbsmäßige Unzucht" betreiben, keine gewerblichen, sondern sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes erwirtschaften. Diese aus dem Jahr 1965 stammende Rechtsprechung hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs nun mit Beschluss vom 20.02.2013 offiziell aufgegeben. Neben der Finanzverwaltung und den Rechtsgelehrten geht nunmehr also auch die Rechtsprechung davon aus, dass Prostituierte Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.
Hintergrund
Die Besteuerung der Prostitution ist seit langem umstritten. Hinsichtlich der Gewerbesteuerpflicht besagt die inzwischen vorherrschende Meinung, dass die Eigenprostitution deshalb ein Gewerbebetrieb sei, weil sich Prostituierte am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligten und ihre Leistungen am Markt anböten.
Schwierigkeiten bereiten naturgemäß die Steuererklärungen und die darauf beruhenden Steuerbescheide. In einem Streit um die Höhe der Einkünfte einer Prostituierten urteilte z.B. das Finanzgericht Hamburg, dass in dem zu entscheidenden Fall die Einnahmen der Prostituierten auf 500 Euro am Tag veranschlagt werden konnte, wenn man von 1-3 Kunden am Tag ausging. Unterm Strich, so das Finanzgericht, verbliebe der konkreten Prostituierten ein Gewinn von 85.000 Euro im Jahr, der zu versteuern sei. In dem Sachverhalt hatte die Behörde Anhaltspunkte durch Quittungen und Preislisten und schätzte auf dieser Grundlage Einkommen und Gewinn.