Ehe für alle nun auch in Slovenien

Verfassungsgericht macht den Weg frei

Im EU-Land Slovenien können gleichgeschlechtliche Paare künftig eine gewöhnliche Ehe schließen. So will es das Verfassungsgericht.

Veröffentlicht am: 24.06.2022
Qualifikation: Fachanwältin für Familienrecht in München
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In Slowenien gab es für gleichgeschlechtliche Paare bislang nur die eingetragene Lebenspartnerschaft. Gemeinsame Adoptionen waren für diese Paare nicht möglich. Das Verfassungsgericht des EU-Landes hat gleichgeschlechtliche Paare bei Eheschließungen und Adoptionen den Hetero-Paaren nun gleichgestellt. Die bisher geltenden Bestimmungen seien mit dem Diskriminierungsverbot der Verfassung nicht vereinbar, stellten die Richter in zwei Urteilen fest. Weil Diskriminierung laut Verfassung verboten ist, sind gleichgeschlechtliche Paare in Slowenien nun heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Die Urteile ergingen am 16. Juni 2022 und gelten mit sofortiger Wirkung.

Gesetze sind innerhalb von sechs Monaten anzupassen

Dem Parlament gab das Verfassungsgericht sechs Monate Zeit, um die Gesetze entsprechend anzupassen. Bis dahin seien allerdings bereits ergangenen Urteile umzusetzen. Das heißt, dass in Slowenien gleichgeschlechtliche Paare ab sofort heiraten und - unter den auch für andere geltenden Bedingungen - Kinder adoptieren können.

Das Verfassungsgericht hatte aufgrund der Verfassungsbeschwerden zweier gleichgeschlechtlicher Paare entschieden. Diese waren zuvor vor Gerichten mit ihrem Antrag auf Eheschließung beziehungsweise auf Aufnahme in die Liste der Kandidaten für eine gemeinsame Adoption gescheitert.

Die Ehe für alle gilt in Deutschland seit dem 01.10.2017. Nach dem statistischen Bundesamt wurden 65.600 gleichgeschlechtliche Ehen seit 2017 in Deutschland geschlossen. Mit der “Ehe für alle” ist es nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, eine Ehe einzugehen und somit einen normalen Ehevertrag abzuschließen.

Ehevertrag bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Der Ehevertrag ist für gleichgeschlechtliche Paare geeignet, die sich vor oder während der Ehe für den Scheidungsfall absichern möchten. Er ist auch für gleichgeschlechtliche Paare geeignet, die eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe planen oder diese bereits erreicht haben.

Sie können einen neuen Ehevertrag abschließen oder einen bereits bestehenden Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag nach Ihren Wünschen modifizieren. Der Ehevertrag ist auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und die Ausgestaltung Ihrer Ehe zugeschnitten. Lassen Sie sich hierzu von unseren Fachanwälten für Familienrecht beraten.