Die teure Scheidung von Isabel Varell
Schulden, Vermögen und Zugewinnausgleich
Eine Scheidung kann aus mehreren Gründen teuer sein. Nicht nur Promis sollten den Zugewinnausgleich und die Verfahrenskosten im Blick behalten.
Promi-Scheidungen finden viel Beachtung in der Boulevard-Presse. Die Berichterstattung stößt dann gelegentlich auch eine rechtliche Diskussion an. So auch aktuell durch die Artikel der letzten Tage über die Scheidung von Isabel Varell und Drafi Deutscher. Diese fand zwar schon 1991 statt, war jetzt aber Thema eines beachteten Interviews der Sängerin und Moderatorin bei Bunte.de vom 3. Januar 2023 anlässlich ihres neu erscheinenden Buches.
Gericht, Anwalt, Zugewinn – das sind die Scheidungskosten
Isabel Varell spricht darüber, dass Ihre Scheidung „sehr teuer“ war und ihr Geld danach weg gewesen sei. Den genauen Grund nennt sie nicht. In Betracht kommen für diese Misere aber vor allem zwei Gründe.
Möglicherweise entstanden durch das Scheidungsverfahren hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Teuer ist eine Scheidung aber insbesondere für den Ehegatten, der bei der Scheidung einen Zugewinnausgleichsanspruch erfüllen muss. Den schuldet derjenige, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere.
Geldsorgen und Schulden bei Heirat und Scheidung
Details zum Vermögen und zur Vermögensentwicklung des Ehepaars Varell/Deutscher sind nicht bekannt. Glaubt man den Medienberichten, hatte Deutscher aber wohl bei der Heirat „Geldprobleme“ und bei der Scheidung nur knapp drei Jahre später „Schulden“. Daher erscheint bei ihm ein Zugewinn an Vermögen eher unwahrscheinlich. Soweit Isabel Varell ihrerseits etwas solider mit ihren Einkünften aus dem Showbiz umging, darf man bei ihr durchaus unterstellen, dass sie während ihrer Ehe mit Drafi Deutscher etwas reicher geworden ist. Von diesem Zuwachs hätte sie dann die Hälfte ihrem Ex als Zugewinnausgleich geschuldet.
Vermögens-Irrtümer rund um Ehe, Scheidung und Schulden
Sowohl Promis als auch „Normalverheiratete“ irren häufig über Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Eheschließung, Trennung und Scheidung. Bei der Heirat im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vermischen sich die Vermögen nicht. Es entsteht auch keine Haftung für die Schulden des anderen Ehegatten. Und der Zugewinnausgleich im Scheidungsfall bedeutet nicht, dass Vermögenswerte geteilt werden müssen. Der Ausgleich erfolgt in Geld. Wer sich im Vorfeld Gedanken über diese Fragen macht, wir regelmäßig den Wunsch verspüren, Vermögensfragen bereits bei der Eheschließung durch einen Ehevertrag zu regeln. So ein Ehevertrag hätte dann wohl auch Isabel Varell vor einer bösen Überraschung bei der Scheidung geschützt.