Die 50 skurrilsten Vornamen - erlaubt oder verboten?
Wie weit Eltern gehen dürfen - die Grenzen des Namensrechts
Welche skurrilen Vornamen Babys in Deutschland bekommen dürfen und welche verboten sind, erfahren Sie im Folgenden.
Wenn Ideen der Eltern auf die Grenzen des Namensrechts stoßen
Rechtzeitig zum Frühling vermeldet Deutschland einen Babyboom. Brunchende Freundinnen mit dicken Bäuchen bei der Babyshower, überfüllte Schwangerschaftskurse im Fittnesstudio und Nachwuchsmeldungen prominenter Paare in den Nachrichten sind untrügliche Zeichen. Die neuen Kinder fallen jedoch nicht nur durch ihre Anzahl sondern auch wegen ihrer ungewöhnlichen Namen auf. "Lukas" oder "Marie" kann ja schließlich jeder, heißt ja jeder. Warum denn nicht mal was abgefahrenes? Doch welche Grenzen setzt eigentlich das Namensrecht der Fantasie der Eltern?
Adolf statt Lenin?
Quatschnamen haben es nämlich schwer bei deutschen Standesbeamten und Amtsrichtern. Ausdrückliche gesetzliche Vorschriften zu erlaubten und nicht erlaubten Vornamen gibt es zwar nicht. Allerdings haben sich im Laufe der Zeit aus Gewohnheitsrecht und der Rechtsprechung gewisse Richtlinien entwickelt. Dabei geht es vor allem um eins: Um das Kindeswohl. Das Kind soll vor allem nicht unter dem Namen leiden müssen. So wurden von deutschen Standesämtern zum Beispiel Namen wie Judas oder Störenfried aus diesem Grund abgelehnt. Napoleon ist dagegen erlaubt.
Auch Adolf ist grundsätzlich nicht verboten. Im Ausnahmefall kann die Behörde den Namen aber ablehnen, wenn konkrete Hinweise auf rechtsextremistische Tendenzen vorliegen. Wer also zur Anmeldung seines Sohnes Adolf mit einem Hakenkreuz auf der Stirn erscheint, hat schlechte Karten. Lenin dagegen ist in Deutschland nicht zulässig. Hier eine politische Tendenz unserer Behörden reinzulesen, ginge aber wohl zu weit…
Frühling, Sommer, Herbst und Winter
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) nimmt jedes Jahr neue, zulässige Vornamen in ihre Liste auf. Darin tauchen immer wieder Namen auf, bei denen dem Leser an der Berücksichtigung des Kindeswohls berechtigte Zweifel kommen. So wurde die Liste 2016 beispielsweise um den Namen Christmas ergänzt.
Der Trend, sein Kind nach Jahreszeiten, dem Wetter oder Feiertagen zu benennen, kommt aus den USA. Dort gelten ja bekanntlich andere Spielregeln und der Fantasie vieler Prominenter sind keine Grenzen gesetzt: Kennen Sie beispielsweise die Töchter von Bob Geldorf: Fifi Trixibelle, Pixie Frou-Frou, Peaches Honeyblossom und Heavenly Hirtin Tiger Lilly?
Aber auch in Deutschland wurden unter anderem die Namen Summer, Rain oder Sunshine zugelassen. Das deutschsprachige Äquivalent Regen oder Sonnenschein wäre allerdings nicht erlaubt.
Doktor, Pilot, Inspektor, Sheriff — wenn die Berufswahl in der Wiege liegt
Ein Vorname darf weiterhin keinen Titel, beispielsweise Lord oder Prinzessin bezeichnen. Diese Regel dient wohl eher dazu, Verwirrung vorzubeugen. Wäre ja noch schöner, wenn Eltern einfach anfangen könnten, ihre Kinder Doktor zu nennen und dessen Einkommen damit im späteren Berufsleben auf gewitzte Art in die Höhe treiben würden.
Allerdings zeigen die deutschen Eltern sich einfallsreich, wenn es darum geht, ihre Kinder in kleine Prinzessinnen zu verwandeln. So sind die Namen von Disney-Prinzessinnen wie Rapunzel oder Schneewittchen durchaus zulässig. Und wer seinen Sohn dazu passend Sultan nennen möchte, darf das auch tun. Wer im Wilden Westen Zuhause ist, kann seinen Sprössling übrigens auch Sheriff nennen — aus einem unerfindlichen Grund wurde dieser Name 2016 ebenfalls zugelassen. Vielleicht war in dem betroffenen Standesamt jemand mit den Winnetou-Filmen aufgewachsen. Winnetou ist übrigens auch zulässig.
"Henry Günter Ademola Dashtu, komm mal her!"
Der Vorbeugung von Verwirrung dient auch die Regelung, dass Vornamen eindeutig als solche zu erkennen sein müssen. Das bedeutet, dass sie nicht mit dem Nachnamen verwechselt werden dürfen. Müller ist also kein zulässiger Vorname gemäß deutschem Familienrecht. Entschieden wurde das von dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die klagenden Eltern hatten sich durch alle Instanzen prozessiert, weil sie ihren Sohn gerne Clemens Schroeder Maik nennen wollten.
Wo wir schon dabei sind — auch zu viele Vornamen können dem Kindeswohl schaden und nebenbei bürokratische Formulare sprengen. So verbat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall den Eltern, ihrem Kind zwölf Vornamen zu geben und hielt sie an, sich auf fünf zu begrenzen. Warum einige Eltern es für außergewöhnlich halten, viele gewöhnliche Namen aneinander zu reihen, blieb wohl auch den Richtern ein Rätsel. Den klangvollen Namen aus der letzten Überschrift trägt übrigens der erste Sohn von Heidi Klum.
Keine Hoffnung für Axel Schweiß?
Wenn ein Kind sich mit einem besonders exotischen Namen nicht abfinden kann, gibt es im Namensrecht sehr begrenzt die Möglichkeit, auch seinen Vornamen zu ändern. Es muss dann substantiiert vortragen, dass es unter seinem Namen leidet. Wir denken da vor allem an das kleine Mädchen, das von ihren Eltern Schokominza genannt wurde und an den armen kleinen Jungen, den seine Eltern auf den Namen Popo getauft haben. Aber auch Jazz, Apple, Pumuckl und Speedy werden von dieser Möglichkeit wohl einmal Gebrauch machen.
Wenn im Standesamt ein Beamter beim Stempeln der Anträge gerade Fußball guckt, ist das für die betroffenen Kinder oft die einzige Möglichkeit, lebenslangen Hänseleien zu entgehen. In der Regel sind die Mitarbeiter aber aufmerksame Prüfer, die abends am Esstisch bestimmt lustige Anekdoten erzählen können. Man kann nur hoffen, dass sie bei den Antragstellern zu Whisky, Puppe, Verleihnix, Satan oder Joghurt neben dem Ablehnungsbescheid auch einen Mitarbeiter des Jugendamtes vorbei geschickt haben.