Datenschutz für Mandantengeheimnisse in der Kanzlei

IT-Anwälte wollen Datenschutzrecht und Berufsrecht stärken

Veröffentlicht am: 09.08.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

IT-Anwälte wollen Datenschutzrecht und Berufsrecht stärken.

Auch im Datenschutz will Europa künftig geeint sein. Schließlich erfolgt auch die Erfassung, Verarbeitung und der Austausch personenbezogener Daten länderübergreifend. 2018 soll daher europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft treten.

Datenschutz in der Kanzlei

Das Datenschutzrecht wird durch die neue Rechtsordnung nicht auf den Kopf gestellt, bringt aber für die Betroffenen und Berater im IT-Recht durchaus praxisrelevante Veränderungen. Daher hat inzwischen der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin eine Stellungnahme zur EU-Verordnung abgegeben. Diese betrifft die Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung. Solche Öffnungsklauseln kann der nationale Gesetzgeber durch eigene Regelungen mit Leben füllen. Den Rechtsanwälten des DAV geht es dabei um den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses.

Hier die zentralen Punkte der Stellungnahme:

  1. Keine Zugangsbefugnisse der Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Der DAV regt an, die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf den Zugang zu Anwaltsakten und Kanzleiräume zu verpflichten, zunächst ein Zustimmungsersuchen an die für den betroffenen Anwalt zuständige Rechtsanwaltskammer zu richten.
  2. Erlaubnisklausel für die anwaltliche Datenverarbeitung: Zur Schaffung einer Grundlage für die anwaltliche Datenverarbeitung soll festgestellt werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten generell im öffentlichen Interesse liegt, wenn sie der anwaltlichen Berufsausübung dient.
  3. Auskunftsrechte gegenüber dem Datenverarbeiter: Wenn und soweit personenbezogene Daten dem anwaltlichen Berufsgeheimnis unterliegen und daher vom Anwalt vertrauliche behandelt werden müssen, sollten keine Auskunftsrechte gegenüber dem Datenverarbeiter bestehen.  

Datenschutz für Mandantendaten - Herausforderung für die Zukunft

Die Stellungnahme zeigt, dass sich nicht nur Rechtsanwälte für Datenschutzrecht bzw. IT-Recht mit dem Thema Datenschutz befassen müssen. Als Berufsgeheimnisträger steht der Anwalt in Zeiten moderner IT, elektronischer Post, Daten in der Cloud etc. vor enormen Herausforderungen. International agierende Wirtschaftskanzleien müssen sich gegebenenefalls auch mit dem sensiblen Thema des Datentransfers ins Ausland befassen.

Inwieweit die EU Datenschutz-Grundverordnung für personen- bzw. unternehmensbezogene Daten ausreichend Schutz bringt, bleibt abzuwarten. Kanzleien tun jedoch gut daran, sich bereits jetzt auf künftige Entwicklungen einzustellen und Maßnahmen zum Datenschutz zugunsten der Mandanten zu treffen und weiter zu entwickeln.

(Bild: Copyright momius - fotolia.com)