Commercial Court: Neues Handelsgericht in Deutschland (DE/EN)

Wirtschaftsrecht soll in Justiz gestärkt werden

Was sieht das Eckpunktepapier zu dem neuen sog. Commercial Court für Wirtschaftsrecht vor?

Veröffentlicht am: 19.01.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt in München
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Das Justizministerium hat diese Woche ein Eckpunktepapier vorgelegt, dass in der Rechtsprechung Neuerungen im Wirtschaftsrecht vorsieht. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Commercial Courts: Verhandlungen in englischer Sprache 

Der Entwurf sieht vor, dass zunächst gewisse Handelsstreitigkeiten an bestimmten Landgerichten auf Wunsch umfassend in englischer Sprache geführt werden können. Voraussetzung sei, dass die Parteien sich bei Vertragsschluss über die englische Verfahrenssprache einigen und es einen sachlichen Grund für die Wahl der Sprache gibt. 

Entsprechend sollen auch die möglicherweise an diese Verfahren anknüpfenden Instanzen und die jeweiligen Berufungs- oder Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht auf englischer Sprache laufen. Hier sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, die Verfahren bei einem speziellen Senat zu sammeln. Gegen die Entscheidungen der OLGs ist dann die reguläre Revision zum Bundesgerichtshof eröffnet.

Um die effiziente Vollstreckung zu ermöglichen und die Rechtsfortbildung zu unterstützen sollen Urteile aller Instanzen auf deutsch übersetzt und regulär veröffentlicht werden. 

Spezialisierte Richter im Wirtschaftsrecht & modernes Equipment

Die Richter in diesen sog. Commercial Courts an den Landes- und Oberlandesgerichten sollen über spezielle Befähigung im Wirtschaftsrecht sowie in der englischen Sprache und Verhandlungsführung verfügen. Zudem sollen sie Zugriff auf spezielle und moderne technische Ausstattung haben, die eine umfassendere Durchführung von Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen ermöglichen soll. 

Am BGH kann die Revision dann auf englischer Sprache durchgeführt werden, wenn die jeweiligen Richter ihr Einverständnis geben. Da die BGH-Richter ohnehin über besondere Befähigung verfügen und ihre Nummer begrenzt ist, soll hier keine spezielle Schulung erfolgen. 

Geschäftsgeheimnisse im Prozess schützen

Eine weitere Verbesserung in dem Eckpunktepapier betrifft den umfassenderen Schutz von Geschäftsgeheimnissem im Zivilprozess. Derzeit kann die Öffentlichkeit von einer Verhandlung ausgeschlossen werden, wenn darin ein wichtiges Geschäftsgeheimnis thematisiert wird.

In Zukunft soll schon bei Klageerhebung ein Schutz der Geschäftsgeheimnisse erfolgen: Die als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Informationen sollen außerhalb des Verfahrens nicht genutzt oder offengelegt werden. 

Fazit: Was bringen Commercial Courts?

Dass Verfahren in Deutschland in Zukunft auch in englischer Sprache geführt werden können, macht sicherlich Sinn und kann finanziell die Gerichtsbarkeit auf lange Sicht sogar entlasten: Derzeit müssen englischsprachige Beteiligte oft kostspielige gerichtliche Dolmetscher beim Verfahren dabei haben und alle Dokumente vorab übersetzen lassen. In der Wirtschaftswelt entspricht die englischsprachige Kommunikation oft der gelebten Realität. 

Der umfassende Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie die Förderung einer modernen Videotechnik sollten indes richtigerweise wohl nicht allein auf die Commercial Courts und Verfahren im Wirtschaftsrecht beschränkt werden. Die deutsche Justiz hat hier noch viel Potential, in der Gegenwart anzukommen.