Bürokratieentlastungsgesetz IV: digitale Steuerbescheide

Papierbescheid soll Ausnahme werden

Der Änderungsantrag der Ampel-Koalition für den Entwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV sieht zur Vereinfachung von Verwaltungsprozesses die Digitalisierung von Steuerbescheiden vor. Zukünftig soll der digitale Steuerbescheid die Regel darstellen.

Veröffentlicht am: 19.09.2024
Qualifikation: Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht
Lesedauer:

Ein Anliegen der Ampel-Koalition ist der Bürokratieabbau. 2023 einigte sich die Regierung auf die maßgeblichen Punkte des Abbaus. Der damalige Entwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV sah dabei unter anderem Fristverkürzungen und Formerleichterungen vor. Kürzlich stellten die SPD, die Grünen und die FDP einen weiteren Änderungsantrag, welcher vorsieht, dass Steuerbescheide zukünftig in der Regel digital bereitgestellt werden.

Kein Antrag für digitalen Bescheid mehr notwendig

Im Änderungsantrag heißt es, dass „die abrufberechtigte Person […] am Tag der Bereitstellung elektronisch über die Abrufmöglichkeit und ihre Rechtswirkungen […]“ benachrichtigt wird. Bei Elster-Nutzern soll die elektronische Bereitstellung des Steuerbescheides demnach die Regel werden. Papierbescheide werden zukünftig nur noch auf Antrag verschickt. Durch die Zunahme elektronischer Steuerbescheide sollen Verwaltungsprozesse für Unternehmen und Bürger vereinfacht werden.

Auch Aufbewahrungsfristen werden verkürzt

Der digitale Steuerbescheid ist nicht der einzige Gegenstand des Änderungsantrags. Darüber hinaus soll die Digitalisierung von Abläufen in Unternehmens-Personalverwaltungen ermöglicht werden, indem die Personalausweis-Geheimnummer online zurückgesetzt werden kann.

Der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV beinhaltet weiterhin unter anderem die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen von 10 auf 8 Jahren für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten, das Ersetzen der Textform im Bürgerlichen Gesetzbuch durch die Schriftform und die Streichung der Schriftform für Mietverträge über Gewerberäume. Ziel ist bei all dem die finanzielle Entlastung der Wirtschaft

Über den Rechtsausschuss in den Bundestag

Voraussichtlich am 25. September wird der Rechtsausschuss über den Entwurf der Bundesregierung entscheiden. Die abschließende Beratung im Bundestag soll kurz darauf stattfinden. 

Aktualisierung vom 30.09.2024: Der Bundestag hat beiden Änderungsanträgen der Koalition zugestimmt.