Apple schuldet 13 Milliarden Euro Steuernachzahlungen

Unrechtmäßige Steuervergünstigungen

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich ein finales Urteil im Rechtsstreit zwischen Apple und der EU-Kommission gefällt. Warum Apple nun knapp 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen muss, erfahren Sie im Folgenden.

Veröffentlicht am: 17.09.2024
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Schon seit längerem herrschen Streitigkeiten zwischen der EU-Kommission und dem Apple-Konzern. Die Kommission wirft dem Tech-Unternehmen vor, rechtswidrige Beihilfen von Irland erhalten zu haben.

Welche Auffassung der Europäische Gerichtshof dazu in seinem aktuellen Urteil vertreten hat, beleuchten wir in diesem Beitrag (EuGH, Urteil vom 10.09.2024, Az. C-465/20 P).

EU-Kommission verlangt Nachzahlung von Steuern

Seinen Ursprung findet der Rechtsstreit in einer Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2016. Die Kommission hatte festgestellt, dass Apple während der Jahre 1991 bis 2014 ungerechtfertigt staatliche Beihilfen von Irland bezogen hat.

Bei besagten staatlichen Beihilfen handelte es sich um Steuervergünstigungen, die der Konzern für sich beansprucht hatte. Im Kern handelte es sich dabei um die Versteuerung von Gewinnen, die Apple außerhalb von Amerika gemacht hat, welche den beiden irischen Zweigniederlassungen (Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE)) hätten zugerechnet werden müssen. Weil dies jedoch nicht geschehen war, sei Apple gegenüber anderen Unternehmen mit einer vergünstigten Steuerquote von nur 0,005 Prozent steuerlich bevorteilt worden.

Damals verlangte die Kommission von Apple Steuernachzahlungen an Irland in Höhe von 13 Milliarden Euro zuzüglich Verzugszinsen. Seit damals ist das Geld auf einem Treuhandkonto geparkt, aber nie von Apple nachgezahlt worden.

Verbotene staatliche Beihilfe durch Steuervergünstigung?

2020 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) erstmals ein Urteil im Rechtsstreit gefällt und entschieden, dass es sich bei den gewährten Steuervergünstigungen keineswegs um unrechtmäßige staatliche Beihilfen gehandelt habe – es erklärte daher den Beschluss der EU-Kommission für nichtig.

Begründet wurde dies damit, dass aus Sicht der Richter keinerlei Nachweise dafür vorgebracht werden konnten, dass es sich bei den Steuervergünstigungen um verbotene staatliche Beihilfen handelte, die Apple unzulässig bevorteilt hätten.

Nachdem die EU-Kommission gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hatte, war der EuGH an der Reihe, ein Urteil zu fällen.

EuGH: Apple muss rechtswidrige Beihilfen zzgl. Zinsen erstatten

Die Luxemburger Richter urteilten, dass Apple von Irland rechtswidrige Beihilfen in Höhe von 13 Milliarden Euro erhalten hat. Sie bestätigten damit die anfängliche Entscheidung der Europäischen Kommission und hoben gleichzeitig das vorherige Urteil des EuG auf.

Apple versuchte sich mit Aussagen, dass es sich bei den Gewinnen der beiden betroffenen Tochterfirmen ASI und AOE um in den USA zu versteuernde Gewinne handelte, gegenüber der Kommission zu verteidigen. Das Unternehmen fühle sich daher doppelt zur Kasse gebeten. Apples Verteidigungsbemühungen blieben jedoch erfolglos. Der EuGH entschied, dass Apple durch die Steuervergünstigungen im Vergleich zu anderen Unternehmen sehr wohl einen selektiven Vorteil erhalten habe.

Die rechtswidrigen Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen fordert Irland nun zurück. Dementsprechend muss Apple 13 Milliarden Euro an Steuern plus Zinsen nachzahlen.

 

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