Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung
Steigende Honorare für Anwälte?
Der Deutsche Anwaltverein feiert die Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwltsvergütung durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Es gilt grundsätzlich für alle Mandate, die Rechtsanwälten ab dem 1. August 2013 erteilt werden. Unter anderem wurden Wertgebühren angepasst und zusätzliche Gebühren z.B. für aufwendige Beweisaufnahmen eingeführt.
Hintergrund
Die anwaltliche Vergütung nach Gegenstandswerten und Gebührentabellen hat für ROSE & PARTNER nur untergeordnete Bedeutung. Wir bieten unseren Mandanten schon lange Honorarmodelle auf Stundensatzbasis mit exakter Abrechnung an. Lediglich in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen der forensischen Tätigkeit vor Gericht sind wir gesetzlich gezwungen mindestens den die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu verlangen. Im Übrigen sehen wir in der Aufwandsabhängigen Vergütung den besseren Ansatz. Dies gilt selbstverständlich auch aus Sicht des Mandanten, soweit er einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragt, der sich in die jeweilige Materie nicht erst einlesen muss und aufgrund seiner praktischen Erfahrung und seines Fachwissens ein Mandat effizient und damit kostengünstig bearbeiten kann. Zu unseren Honorarmodellen gehört auch die grundsätzliche Möglichkeit von Festpreisen, Erfolgshonoraren sowie die Einschaltung von Prozessfinanzierern.