Alkohol trinken bei der Arbeit erlaubt!
Noch so ein Rechtsirrtum - hoch die Tassen!
Alkohol trinken am Arbeitsplatz ist grundsätzlich erlaubt - wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.
Heute ist schon wieder so ein Tag, wo sich feste Glaubenssätze des Lebens als Rechtsirrtum herausstellen. Denn es stellt sich aufgrund eines spanischen Urteils heraus: Der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit ist grundsätzlich erlaubt - auch bei uns! Darauf ein Gläschen! Schauen wir uns die Rechtslage genauer an.
Aktuelles Urteil aus Spanien: 3 Liter pro Tag?!
Anlass unseres heutigen Exkurses ist ein Elektriker aus Spanien, der in seinen Pausen nicht unerhebliche Mengen Bier konsumierte - bis zu 3 Liter pro Tag trank er beim Mittagessen oder im Auto zwischen verschiedenen Kundenterminen.
Der Arbeitgeber des Mannes kündigte ihm - und musste ihn nach einem nun ergangenen Urteil eines spanischen Gerichts in zweiter Instanz wieder einstellen und ihm für die vergangene Zeit Schadensersatz zahlen.
Rechtslage in Deutschland: Beeinträchtigung erforderlich
Tatsächlich ist die Lage in Spanien ebenso wie in Deutschland: Ein gesetzliches Verbot, während der Arbeitszeit in seinen Pausen Alkohol zu konsumieren, gibt es grundsätzlich nicht.
Das Gericht betonte: Erforderlich für eine Kündigung sei ein Beweis, dass der Mann in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sei oder jedenfalls Anzeichen von Trunkenheit gezeigt hätte. Dazu konnte der Arbeitgeber des Mannes aber nichts vortragen. Diese Regel mag ausgewachsene Alkoholiker bevorteilen - und gilt doch ebenso grundsätzlich auch in Deutschland.
Ausnahme: Explizites Verbot von Alkohol
Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich ein Alkoholverbot ausgesprochen hat - entweder im Arbeitsvertrag oder in sonstigen Weisungen oder einem Verhaltenskodex.
Sie werden überrascht sein - in einem Arbeitsvertrag habe ich sowas noch nie gelesen. Denn ebenso wie wir scheinen auch die meisten Arbeitgeber:innen in Deutschland ein Alkoholverbot während der Arbeit als ganz selbstverständlich anzusehen.
Wann ist eine Kündigung bei Alkoholkonsum möglich?
Selbst wenn es ein konkretes Alkoholverbot gibt, muss beim Verstoß zunächst einmal eine Abmahnung ausgesprochen werden. Das gilt natürlich unabhängig von einem Verbot auch dann, wenn die Alkoholisierung nachgewiesenermaßen zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit oder der Kolleg:innen führt. Bei vermehrtem Verstoß auch nach Abmahnung liegt dann aber irgendwann doch ein Kündigungsgrund vor.
Die Beweislast in solchen Situationen tragen grundsätzlich Arbeitgeber:innen. Einem Alkoholtest müssen Angestellte grundsätzlich zustimmen, wenn nicht eine wirksame betriebliche Regelung zur regelmäßigen Kontrolle berechtigt. Bei Verweigerung des Tests und hinreichenden zusätzlichen Verdachtsmomenten kann aber ab einem gewissen Grad an Beeinträchtigung auch der betrieblichen Sicherheit eine Verdachtskündigung in Betracht kommen.
Fazit: Wer’s vertragen kann…
Was nehmen wir also mit? Erstmal: Regeln im Leben häufiger mal hinterfragen. Danach direkt einen Blick in den Arbeitsvertrag und ggf. in die betrieblichen Vorschriften werfen. Falls da nichts steht und keine Weisungen der Vorgesetzen besteht, eröffnen sich in Bezug auf Feierabend-Aperol am Nachmittag oder einen kleinen Vino um Lunch ungeahnte Möglichkeiten.
Wer richtig was verträgt, darf möglicherweise sogar tiefer ins Glas schauen - aber Achtung! Bei ausgewachsener Alkohol-Abhängigkeit kommt eine Kündigung doch wieder in Betracht. Auch wenn das in der Praxis oft schwer zu beweisen ist - achtet auf eure Gesundheit. Alkohol schadet, wenn auch nicht unbedingt der Arbeit, jedenfalls der Gesundheit.