Aktuelle Änderungen im Steuerrecht - 2015

Steuerrechtsänderungsgesetz 2015 auf dem Weg

Veröffentlicht am: 03.11.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt so dem Wandel wie das Steuerrecht. Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht, Finanzgerichte, Finanzämter und natürlich die Bürger müssen sich daher immer wieder aufs Neue mit den steuerlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen.                          

Aktuell liegt das Steueränderungsgesetz 2015 auf dem Tisch. Diesem haben die Bundesländer am 16. Oktober 2015 zugestimmt. Es betrifft sowohl die Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer. Beim Steuerrecht für Unternehmen wird es eine Neuregelung bei der Besteuerung stiller Reserven geben; außerdem wird eine Übergangsregelung zu den Rückstellungen der Lebensversicherer für Beitragsrückerstattungen verlängert. Vergütungen für die Vorstände von Lohnsteuerhilfevereinen stehen der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein nicht entgegen. Geregelt wurde außerdem, dass Zuwendungen an im Ausland ansässige „gemeinnützige Körperschaften“ steuerfrei werden. Unterhaltsleistungen können dagegen ab 2016 nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden., wenn die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsberechtigten mit angegeben wird.  

Dem Paket ging eine Streit zwischen Bund und Länder voraus. Die Länder hatten immer wieder bestimmte Änderungen im Steuerrecht gefordert. Die Bundesregierung lenkte ein, um ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden.  

Unsere Beratung

Bei ROSE & PARTNER wird fortlaufende Weiterbildung als wesentliche Voraussetzung für gute vorausschauende Beratung gesehen. Dies gilt insbesondere für unsere Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und unsere Mitarbeiter in der Steuerberatung. Diese besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen im Steuerrecht und haben Zugriff auf umfassende Recherchesysteme, Fachzeitschriften, Literatur, Newsletter etc.