Widerstand gegen dubioses Vorgehen von Amazon
Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen häufen sich
Negative Aufmerksamkeit ist auch Aufmerksamkeit - ob das dieses Jahr das Motto vom E-Commerce-Giganten Amazon war? Mehr als einmal stand der Online-Handel vor Gericht, dabei war von Verstößen im Arbeitsrecht bis im Internetrecht alles dabei.
Amazon baut seit Jahren seine Vormachtstellung im E-Commerce aus. Dass die Regeln des Arbeitsrechts dabei oft links liegen gelassen werden, ist nicht neu. Doch wie rücksichtslos der Konzern gegenüber Wettbewerbern und Händlern vorgeht, zeigt sich dieses Jahr auch anhand zahlreicher Gerichtsverfahren gegen den Konzernriesen.
Harte Bandagen im E-Commerce
Anlass für einen neuen Imageverlust des Unternehmens ist dieses Mal eine Klage vom Konkurrenten Ebay. Der Online-Handelskonzern verklagt Amazon, weil sie angeblich seit Jahren in großem Stil auf illegale Weise Top-Verkäufer von Ebay abwerben wollten. Beide Konzerne sind stark auf externe Verkäufer angewiesen, die über ihre Plattform Waren verkaufen.
In der Klage, die Ebay Ende Oktober vor einem US-Gericht einreichte, heißt es: Dutzende Amazon-Mitarbeiter hätten ab 2015 Konten auf Ebay eröffnet und über das E-Mail-System für Mitglieder versucht, mehrere hundert Verkäufer dazu zu bewegen, ihre Produkte bei Amazon anzubieten. Ebay fordert nun Unterlassung und Schadensersatz sowie eine Geldstrafe.
Verstoß gegen Internetrecht
Dabei stützt sich die Klage von Ebay unter anderem auf einen ehemaligen Mitarbeiter von Amazon, aus dessen Aussage sich ein systematisches und koordiniertes Vorgehen ergäbe. Unter anderem seien gezielt Code-Wörter und Abkürzungen benutzt worden, um eine Verfolgung durch Ebay zu erschweren. So sei zum Beispiel „Amazon“ als „AMZ“, „A.M.Z.N.“ oder „a-m-a-z-o-n“ umschrieben worden.
Ebay’s internes E-Mail-System ist nur für Nutzer der Plattform vorgesehen. Dabei sind Absprachen für Geschäfte außerhalb von der Handelsplattform verboten. Die Abwerbeversuche wurden laut Ebay nicht nur in den USA, sondern unter anderem auch in Frankreich, Großbritannien, Irland und Spanien vorgenommen.
Wettbewerbsrecht der EU verletzt?
Doch das Verfahren von Ebay ist nicht das einzige, was Amazon derzeit beschäftigen dürfte. Auch die EU-Kommission ermittelt seit September 2018 gegen Amazon wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens des Unternehmens gegenüber den eigenen Marketplace-Händlern.
Hintergrund ist das bei Amazon-Verkäufern gemeinhin bekannte Vorgehen von Amazon gegenüber erfolgreichen Drittverkäufern. Sobald ein Produkt Dritter auf der Plattform gut läuft, kontaktiert Amazon selbst die Produzenten der oftmals in Asien günstig produzierten Waren und bietet wenig später selbst das identische Produkt an – natürlich wesentlich besser als Amazon’s „Top Choice“ beworben. Die Produkte der Drittverkäufer dagegen rutschen auf der Seite hinab und versinken in die Bedeutungslosigkeit.
Einzelhandel statt Onlinehandel
Unterm Strich: Überlegen Sie sich das kurz vor Weihnachten doch noch einmal, ob sie wirklich Ihre Geschenke bei Amazon kaufen wollen. Unmenschliche Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter und Postboten (von den in Asien ausgebeuteten Kinderarbeitern mal ganz abgesehen) und katastrophale Folgen für die Umwelt treffen auf rücksichtslose Geschäftsmethoden und sorgen nicht nur für ein Aussterben des Einzelhandels, sondern auch für die steigende Gefahr eines Preismonopols.
Der politische Trend ist doch: Grün wählen! Moralisch sein, Elektroauto fahren, lokale Geschäfte unterstützen, vegan essen, nachhaltig einkaufen, Yoga statt Rauchen, Kurkuma-Cappuccino im Einwegglas, Tod den Plastikstrohhalmen. Dann machen Sie den letzten Schritt auf dem Weg zur individuellen Weltverbesserung – und bestellen Sie dieses Weihnachten nicht auf Amazon.