Irreführung mit Null-Prozent-Finanzierung bei Saturn und Mediamarkt
OLG München zu Rahmenkreditverträgen und Null-Prozent-Finanzierung im E-Commerce
Saturn und Mediamarkt werben schon lange mit der sogenannten Null-Prozent-Finanzierung. Dass diese regelmäßig mit teuren Rahmenkreditverträgen verbunden waren, sei für Kunden und Kundinnen nicht hinreichend deutlich gewesen, urteilte das OLG München.
Eine online beworbene „Null-Prozent-Finanzierung“ mit einem daran gekoppelten teurenRahmenkredit kann nur dann zulässig sein, wenn dies für den Verbraucher hinreichend erkennbar ist, urteilte das Oberlandesgericht München und gibt damit einer Klage von Verbraucherschützern statt (OLG München, Urteil v. 19.10.2023, Az.: 6 U 3908/22).
Versteckter Rahmenkredit berührt Verbraucherinteressen
Jetzt Kaufen und später zahlen – und das auch noch ohne Zinsen. Eine solche "Null-Prozent-Finanzierung" klingt für viele Verbraucher sehr verlockend. Viele Geschäfte bieten solche Finanzierungen an. Gegen ein derartiges Angebot der Online-Shops von Mediamarkt und Saturn sind nun allerdings Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale NRW vorgegangen. Sie vermuteten eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Die Verbraucherschützer bemängeln, dass die Online-Shops beider Unternehmen Verbraucher mit einer Null-Prozent-Finanzierung locken, die Verbraucher aber in diesem Zusammenhang zusätzlich einen Rahmenkredit mit sehr hohen Zinsen abschließen. Den Verbrauchern sei dies vielfach nicht klar. Die Zinsen eines solchen Rahmenkredits lägen meist noch höher als beim Dispo auf dem Girokonto.
Bei einem Rahmenkredit stellt die Bank in der Regel eine Kreditlinie zur Verfügung, die die Verbraucherinnen und Verbraucher meist über eine mitgelieferte Kreditkarte auch über die erste Verfügung hinaus in Anspruch nehmen können. Was vielen Verbrauchern aber unklar bleibt. Nur für die erste Inanspruchnahme gilt die Null-Prozent-Vereinbarung. Bei einer weiteren Inanspruchnahme und damit auch der Inanspruchnahme des Rahmenkredits dagegen fallen deutlich höhere Zinsen an.
Die Verbraucherschützer klagten gegen die Betreiberfirma der Online-Shops, die MMS E-Commerce GmbH – mit Erfolg.
Irreführende Werbung durch Finanzierungsangebot
Das Oberlandesgericht hatte sich nun mit diesen „versteckt vermittelten“ Rahmenkrediten zu beschäftigen . Im Ergebnis seien die Finanzierungsangebote nicht hinreichend deutlich für den Verbraucher und somit irreführend.
Die Entscheidung der Richter zwingt die Betreiberfirma zu mehr Transparenz für den Verbraucher. Entscheidend für die Zulässigkeit einer solchen "Null-Prozent-Finanzierung" sei, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend informiert sind. Unternehmen, die eine solche Finanzierung anbieten, müssen daher klar und unmissverständlich darauf hinweisen, wenn ein Finanzierungsangebot an einen Rahmenkredit gekoppelt ist. Weiter einschränkend hat das Oberlandesgericht zudem geurteilt, dass ein solcher Rahmenkredit auch bei einem Finanzierungsangebot nur von solchen Unternehmen vermittelt werden dürfe, die dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde haben. Insgesamt gibt das Gericht damit einen engen Rahmen vor, in dem eine solche Verbindung von „Null-Prozent-Finanzierung“ und Rahmenkredit nicht gegen Verbraucherinteressen verstößt und damit zulässig sein kann.
Irreführende Werbung im E-Commerce weit verbreitet
Gerade im Online-Handel bzw. im E-Commerce ist der Wettbewerb hoch. Verschiedenste Unternehmen konkurrieren um die Nutzer und versuchen Sie auf Ihre Shops zu locken und zu Vertragsabschlüssen zu motivieren. Entsprechend hoch ist der Druck auf die Anbieter, die potenzielle Kunden durch besonders interessante Angebote auf sich aufmerksam zu machen. Das Wettbewerbsrecht setzt hier aber einige wichtige Grenzen. Irreführende oder sogar falsche Werbeversprechen sind unzulässig. Verstöße können zu Bußgeldern, Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände oder sogar zur Strafbarkeit führen.