Wettbewerbsrecht - Gesetzentwurf für Krankenkassen
Auch die gesetzlichen Kassen sollen dem Wettbewerbsrecht unterworfen werden.
Künftig sollen auch die gesetzlichen Krankenkassen dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Dies sieht ein entsprechender aktueller Gesetzesentwurf vor. Die Koalitionsfraktionen nahmen einen Änderungsantrag mehrheitlich an und stellten dabei klar, dass die Kartellbehörden bei der Anwendung der GWB-Vorschriften den Versorgungsauftrag der Krankenkassen berücksichtigen müssen. Aus diesem Grund würde eine Zusammenarbeit von gesetzlichen Kassen zum Zweck der Erfüllung ihres Versorgungsauftrags in der Regel kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß sein.
Hintergrund
Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen heute mehr denn je miteinander konkurrieren, so ist doch die Anwendung wettbewerbsrechtlicher Normen ein viel diskutiertes Thema, da eine Zusammenarbeit der Kassen zwar grundsätzlich einen Eingriff in den Wettbewerb darstellt, dieser Eingriff gegebenenfalls jedoch gerechtfertigt ist, um den Zweck der Kassen, die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Maßnahmen und Mitteln, wirtschaftlich zu erfüllen.