Wenn Gesellschafter streiten…

Die Entstehung des Phänomens „Gesellschafterstreit“

Veröffentlicht am: 21.10.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Entstehung des Phänomens „Gesellschafterstreit“

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Jörg Kaufmann, LL.M. (Wellington), Anwalt für Gesellschaftsrecht in München

Eine Gesellschaft als Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes trägt immer auch das Risiko der Entstehung eines Gesellschafterstreites in sich. Dabei bauen sich Gesellschafterkonflikte meist über einen längeren Zeitraum auf, um schließlich – in unterschiedlichem Umfang – auszubrechen.

Insbesondere Familienunternehmen werden besonders häufig von Gesellschafterstreitigkeiten heimgesucht. Dementsprechend machten Auseinandersetzungen in Unternehmen wie Porsche, Haribo, Bahlsen, Oetker und Aldi Nord bundesweit Schlagzeilen. Aber auch jedes andere Unternehmen kann von einem Gesellschafterstreit betroffen sein.

Gesellschafterstreit durch familiäre Differenzen

Die Ursachen für einen Gesellschafterstreit werden zum Teil schon bei der Gründung der Gesellschaft gelegt. Die Auseinandersetzungen können sich aber auch erst im Laufe der Zeit aufgrund geänderter wirtschaftlicher oder privater Rahmenbedingungen entwickeln. In Familiengesellschaften führt häufig das Zusammenspiel von familiären und unternehmerischen Gesichtspunkten zur Entstehung von Gesellschafterkonflikten.

Die wohlbekannten Eltern-Kind- und Geschwisterkonflikte strahlen zumeist in die unternehmerische Tätigkeit hinein. Dabei werden schon bestehende familiäre Rivalitäten und Feindseligkeiten zumeist noch weiter verstärkt. Auch die Gemengelage der unterschiedlichen Spielregeln aus der familiären und der geschäftlichen Sphäre führt häufig zu Gesellschafterstreitigkeiten. Die Verquickung von privaten und geschäftlichen Angelegenheiten ist – auch außerhalb von Familiengesellschaften – ein ums andere Mal die Ursache für einen handfesten Gesellschafterstreit.

Eine Gesellschaft, unterschiedliche Vorstellungen

Verstöße gegen Wettbewerbsverbote und sonstige Unregelmäßigkeiten auf Seiten eines Gesellschafters können ebenfalls zur Entstehung von Gesellschafterkonflikten führen. Dies kann sogar so weit gehen, dass ein Gesellschafter die Gesellschaft bewusst schädigt. Die Frage der Bestimmung des Geschäftsführers bietet ebenfalls erhebliches Streitpotential.

Unterschiedliche Vorstellungen über die Ausrichtung des Unternehmens münden nahezu zwangsläufig in einem Gesellschafterstreit. Einige Gesellschafter wünschen sich auch hohe Ausschüttungen, während andere Gesellschafter ihre Gewinne lieber im Unternehmen stehen lassen wollen. Schließlich können die geschäftsführenden Gesellschafter den lediglich vermögensmäßig beteiligten Gesellschaftern zum Vorwurf machen, dass sie ausschließlich von ihrer Beteiligung leben, ohne sich jedoch am operativen Geschäft zu beteiligen.

Risiken eines Gesellschafterstreits: Unsicherheit & Lähmung

Ein Gesellschafterstreit stellt für ein Unternehmen immer eine ernste, oft sogar eine existenzielle Bedrohung dar. Zumeist werden Kunden und sonstige Geschäftspartner in Gesellschafterstreitigkeiten hineingezogen. Dabei besteht immer die Gefahr, dass diese Dritten sich in den Gesellschafterstreit einmischen bzw. diesen zu ihrem Vorteil nutzen werden. Außerdem wird durch einen Gesellschafterkonflikt zumeist die Entscheidungsfindung auf Gesellschafterebene blockiert. Das lähmt das operative Geschäft und die Gesellschaft strahlt nach außen vor allem Unsicherheit aus.

Vorsorge durch gut durchdachten Gesellschaftsvertrag

Gesellschafterstreitigkeiten hat es immer gegeben und wird es immer geben. In Anbetracht ihrer Unvermeidbarkeit erscheint die Vorsorge durch einen sachgemäß gestalteten Gesellschaftsvertrag angebracht. Der Gesellschaftsvertrag sollte über Mechanismen zur zielführenden Bewältigung eines Gesellschafterstreits verfügen. Dadurch lässt sich im Falle eines Falles zumindest Schadensbegrenzung betreiben.

Fazit: Gesellschafter und Geschäftsführer sollten vorbereitet sein, um negative Auswirkungen einzudämmen

Die Ursachen für die Entstehung von Gesellschafterstreitigkeiten sind ausgesprochen vielfältig, die negativen Auswirkungen auf das operative Geschäft des Unternehmens jedoch gleich schwerwiegend. Eine gewisse Vorsorge kann durch Vorkehrungen im Gesellschaftsvertrag getroffen werden. Dabei und bei allen Fragen rund um den Gesellschafterstreit ist Ihnen das Team von Rose & Partner sehr gern behilflich.