Welche Inhalte muss Facebook löschen?
Prüfungs- und Löschungspflichten im Social Media Recht
Prüfungs- und Löschungspflichten im Social Media Recht
Ein Gastbeitrag von Fiona Schönbohm
Vor dem Landgericht Würzburg wird derzeit über die Pflichten von Facebook bei Feststellung verleumderischer Inhalte verhandelt. Geklagt hatte ein syrischer Flüchtling wegen europaweit verbreiteter Fotomontagen des Betroffenen neben Terroristen. Die Verhandlung ist nun auf März vertagt worden.
Social Media Recht: Fragen über Fragen
Im Social Media-Recht ist rechtlich bis heute viel ungeklärt. Inwiefern muss Facebook in welchem Umfang und welcher Regelmäßigkeit vorsorgen, wenn private Nutzer Rechtsverstöße begehen? Wie schnell müssen die rechtsverletzenden Inhalte gelöscht werden? Deutschland-, europa- oder gar weltweit? Kann ein deutsches Gericht überhaupt zur europaweiten Löschung verpflichten? Das extraterritoriale Internetrecht stößt hier immer wieder an seine Grenzen.
Politische Brisanz
Auch auf politischer Ebene ist die infrage stehende Diskussion hoch brisant. Justizminister Maas schrieb sich jüngst auf die Fahne, gegen Facebook vorzugehen, wenn diese Hassbotschaften auf ihrer Plattform nicht schneller löschten. Eine gemeinsam gegründete Task Force sollte dem Abhilfe schaffen. Nun werden jedenfalls gemeldete Inhalte zu 84 Prozent innerhalb von 24 Stunden gelöscht.
In der Trump Ära sind zudem die sogenannten „Fake News“ ein zunehmendes Problem. Falsche Nachrichten von echten zu unterscheiden wird für viele immer schwieriger. Auch wenn die gesellschaftliche Sprengkraft dahinter keinem verborgen bleibt – soll etwa Facebook in Zukunft die Macht haben zu entscheiden, welche Nachrichten richtig und welche falsch sind?
Inhalte verselbstständigen sich
Dem Kläger ging es im vorliegenden Fall vor allem darum, dass auch nach der umfänglichen Löschung durch Facebook neue Versionen der Fotomontage immer wieder hochgeladen wurden. An der Löschungspflicht per se gibt es rechtlich keine Zweifel. Der Kläger wollte aber beantragen, dass Facebook selbstständig die Pflicht trifft, nach den fraglichen Inhalten zu suchen und diese eigenständig zu löschen. Die Montage habe sein Leben verändert. Er wolle seine Zeit verständlicherweise nicht jahrelang damit verbringen, das Internet nach neuen Versionen zu durchsuchen. Eine solche aktive Überprüfungspflicht wurde bisher aber rechtlich noch nicht anerkannt.
Vertreter von Facebook hielten dem vor Gericht entgegen, dass ein solcher Filter sämtlicher möglicher Versionen der Bilder erheblichen Aufwand erfordere. Man fürchtet wohl eine Klagewelle, sobald ein Präzedenzfall gegeben wird. Mittlerweile nutzen weltweit über 1,65 Milliarden Menschen das soziale Netzwerk.
Es bleibt spannend
Auch für gewerbliche Akteure spielen soziale Netzwerke eine immer wichtiger Rolle. In diesem Zusammenhang gehört die Überprüfung bzw. Löschung der Beiträge von Nutzern inzwischen zu einem effektiven Reputationsmanagement für Unternehmen.
Die Entscheidung des Landgerichts Würzburg bleibt abzuwarten. Für Facebook wird es aber ob der zahlreichen rechtlichen schwarzen Löcher im Social Media Recht so oder so sicher nicht die letzte Gerichtsverhandlung in Deutschland werden.